Zum Wettbewerb zugelassen sind im Land Berlin niedergelassene Unternehmen. Einreichungen seitens kleiner und mittlerer Unternehmen und Start-ups sind ausdrücklich erwünscht. Gesucht werden Leichtbaulösungen und -produkte, die sich durch einen hohen Innovationsgrad und großem Zukunftspotenzial auszeichnen.
Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die Erfüllung der beihilferechtlichen Voraussetzungen nach der sogenannten „De-minimis-Regelung“ (siehe Merkblatt De-minimis Beihilfe)
Das Preisgeld wird als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt.*
Es wird vor der Auszahlung des Preisgeldes geprüft, ob ein Betrag von 200.000 € in drei Steuerjahren je Empfänger nicht überschritten wird.