Die im Folgenden beschriebenen Angebote im Bereich des Betreuten Wohnens und in Tagesstätten werden unter Mitwirkung des Steuerungsgremiums Psychiatrie des jeweiligen Wohnbezirks vermittelt. In diesen Steuerungsgremien wird der aktuelle Hilfebedarf der Betroffenen festgestellt und eine bedarfsgerechte Maßnahme vorgeschlagen. Dies kann beispielsweise eine Betreuung in einer therapeutischen Wohngemeinschaft, eine Einzelbetreuung in der eigenen Wohnung, eine Tagesbetreuung, aber auch eine besonders intensive Betreuung in einem Übergangswohnheim sein. Eine breite Palette sehr individueller Hilfen ist dabei möglich. Bei der Vermittlung werden nach Möglichkeit individuelle Betreuungswünsche wie z.B. nach einer gemischtgeschlechtlichen oder auch einer frauen- oder männerspezifischen Wohngemeinschaft berücksichtigt.
In diesem Gremium arbeiten in der Regel die Leistungserbringer, der Kostenträger (Fallmanagement), der Krankenhausbereich, der Sozialpsychiatrische Dienst, die Psychiatriekoordination, weitere Beteiligte (z.B. aus der Pflege) und die Hilfesuchenden selbst zusammen, soweit sie dies wünschen. Die Entscheidung über die zu bewilligende Maßnahme trifft der Kostenträger des zuständigen Bezirkamts (Fallmanagement).Nähere Informationen über die in Ihrem Bezirk vorhandenen Angebote und das Verfahren erhalten Sie bei der Psychiatriekoordination, dem Sozialpsychiatrischen Dienst oder dem Fallmanagement Ihres Bezirksamtes.