Wohnen und Betreuung

Unbesetzter Stuhlkreis auf weißem Grund

Mitwirkung des Steuerungsgremium Psychiatrie

Die im Folgenden beschriebenen Angebote im Bereich des Betreuten Wohnens und in Tagesstätten werden unter Mitwirkung des Steuerungsgremiums Psychiatrie des jeweiligen Wohnbezirks vermittelt. In diesen Steuerungsgremien wird der aktuelle Hilfebedarf der Betroffenen festgestellt und eine bedarfsgerechte Maßnahme vorgeschlagen. Dies kann beispielsweise eine Betreuung in einer therapeutischen Wohngemeinschaft, eine Einzelbetreuung in der eigenen Wohnung, eine Tagesbetreuung, aber auch eine besonders intensive Betreuung in einem Übergangswohnheim sein. Eine breite Palette sehr individueller Hilfen ist dabei möglich. Bei der Vermittlung werden nach Möglichkeit individuelle Betreuungswünsche wie z.B. nach einer gemischtgeschlechtlichen oder auch einer frauen- oder männerspezifischen Wohngemeinschaft berücksichtigt.

In diesem Gremium arbeiten in der Regel die Leistungserbringer, der Kostenträger (Fallmanagement), der Krankenhausbereich, der Sozialpsychiatrische Dienst, die Psychiatriekoordination, weitere Beteiligte (z.B. aus der Pflege) und die Hilfesuchenden selbst zusammen, soweit sie dies wünschen. Die Entscheidung über die zu bewilligende Maßnahme trifft der Kostenträger des zuständigen Bezirkamts (Fallmanagement).Nähere Informationen über die in Ihrem Bezirk vorhandenen Angebote und das Verfahren erhalten Sie bei der Psychiatriekoordination, dem Sozialpsychiatrischen Dienst oder dem Fallmanagement Ihres Bezirksamtes.

Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen bietet psychisch kranken Menschen und suchtkranken Menschen Hilfen bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen, bei der Tagesgestaltung, Kontaktfindung und Unterstützung bei der Suche nach Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung. Sowohl Zielrichtung und Vorgehen als auch der Umfang der konkreten Leistungen sind dabei vom individuellen Bedarf der betreuten Menschen abhängig. Die Betreuung kann in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft stattfinden. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der Betreuung in Heimen und Übergangsheimen, allerdings nicht in jedem Berliner Bezirk.
Neben den in jedem Bezirk im Rahmen der regionalisierten Pflichtversorgung vorgehaltenen betreuten Wohnformen gibt es im Land Berlin einzelne überregional ausgerichtete Angebote. Beispielsweise betreute Wohnangebote für psychisch kranke schwule Männer, für suizidgefährdete psychisch kranke junge Erwachsene, für psychisch kranke drogenabhängige Menschen und suchtkranke Frauen.
Am 1. Juli 2010 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe sowie zum Schutz von Menschen in gemeinschaftlich betreuten Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG) in Kraft getreten. Neben den stationären Einrichtungen sind erstmalig Wohngemeinschaften (WG) für pflegebedürftige und behinderte Menschen, die pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, in diesem Nachfolgegesetz zum Bundesheimgesetz verankert. Diese Wohngemeinschaften können künftig anlassbezogen geprüft werden, um den erforderlichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und der Klientinnen und Klienten bei Bedarf sicher zu stellen.

Mehr zu den besonderen Aspekten dieses Gesetzes sowie den dazugehörenden Verordnungen:
Pflege und Rehabilitation

Tagesstätten

In Tagesstätten werden psychisch kranke und suchtkranke Menschen tagsüber außerhalb der eigenen Wohnung betreut. Sie bieten – wie das betreute Wohnen – Hilfen zur Alltagsgestaltung, zur Kontaktfindung, zur Förderung von Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung an. Darüber hinaus können angeleitete Gruppenaktivitäten und Beschäftigungsangebote genutzt werden.