Vernetzung und Kooperation

Personen auf Puzzle

Landespsychiatriebeirat

Der Senator oder die Senatorin für Gesundheit beruft einen aus fachkundigen Personen bestehenden Landespsychiatriebeirat, der sie bei allen Fragen einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker Menschen berät. Die gesetzliche Grundlage für die Berufung und Tätigkeit des Psychiatriebeirates im Land Berlin bildet das Berliner Gesetz für psychisch Kranke.

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Psychiatriebeiräte der Bezirke

Analog zum Landespsychiatriebeirat wird auch in den Bezirken ein aus fachkundigen Personen bestehender Psychiatriebeirat berufen, der die zuständige Bezirksstadträtin für Gesundheit und den zuständigen Bezirksstadtrat für Gesundheit bei allen Fragen einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker Menschen berät. Die gesetzliche Grundlage für die Berufung und Tätigkeit des Psychiatriebeirates bildet das Berliner Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Psychiatriekoordination

Mit der gestiegenen Verantwortung der Bezirke bei der Bereitstellung von Hilfen für psychisch kranke Menschen ist auch der Bedarf an Koordination und Steuerung des bezirklichen Hilfesystems gestiegen. Den Psychiatriekoordinatorinnen und -koordinatoren, die in allen Berliner Bezirken etabliert sind, fällt hierbei eine zentrale Rolle zu. Ihr Aufgabenbereich liegt in der Planung, Steuerung und Koordination der gemeindepsychiatrischen Versorgungsangebote in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern der Versorgung. Sie sind zugleich Ansprechpartner für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen zu Fragen der psychiatrischen Behandlung, Betreuung und Pflege. Die qualitative Weiterentwicklung und Anpassung des psychiatrischen Versorgungssystems an neue Behandlungs- oder Betreuungsformen und gesetzliche Rahmenbedingungen sind kontinuierliche Aufgaben der Psychiatriekoordination.

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Sucht- und Drogenhilfekoordination

Neben der Psychiatriekoordination sind in allen Berliner Bezirken Suchthilfekoordinatorinnen und -koordinatoren bzw. Suchtbeauftragte tätig. Die Aufgabenstellung und Funktion wird in den Bezirken mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahrgenommen. Im Wesentlichen beschäftigen sich die Suchthilfekoordinationen mit Fragen der Bedarfserhebung, der Entwicklung und Koordination der Angebote im Suchthilfesystem bzw. der fachlichen Beratung und Information von Fachkräften sowie in Einzelfällen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Sie stehen als Ansprechpartner für alle mit Drogen- und Suchtproblemen befassten Dienste und Einrichtungen eines Bezirks zur Verfügung.

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Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft

In der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) treffen sich die psychiatrischen Fachkräfte aus Einrichtungen, Behörden, Verbänden, aber auch Betroffene und Angehörige psychisch kranker Menschen eines Bezirkes, um sich zu Fragen der bezirklichen Versorgung auszutauschen. Die PSAG wirkt auf eine Zusammenarbeit aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen Beteiligten hin und ist von den zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung zu hören.

Verbünde

In Reaktion auf die höheren Anforderungen an die Qualität der Versorgung haben sich in den letzten Jahren in einigen Bezirken psychiatrische Verbünde gegründet. In Verbünden schließen sich Leistungserbringer und Institutionen einer Region/eines Bezirks zusammen, um die Versorgung von psychisch und/oder suchtkranken Menschen zu verbessern, indem die vorhandenen Angebote wirksamer um- und eingesetzt werden. Die verbindliche Vernetzung von Hilfeleistungen ermöglicht z. B. eine bessere Überleitung von im Krankenhaus behandelten Menschen in den ambulanten Bereich (Hausärzte). Die Behandlungs-, Pflege- und Versorgungskontinuität einer Betroffenen und eines Betroffenen kann in einem Verbund zumeist besser sichergestellt werden. Damit können wiederholte Klinikaufenthalte oder die vorzeitige Heimaufnahme von Betroffenen vermieden werden. In Verbünden können Mängel und Engpässe in der Versorgung schneller sichtbar und beseitigt werden. Durch gemeinsame Fort- und Weiterbildungsangebote kann die Qualität der Verbundarbeit gesichert werden. In Berlin gibt es folgende Verbundformen:
  • Gemeindepsychiatrischer Verbund
  • Geriatrische- und Gerontopsychiatrische Verbünde
  • Sucht- und Drogenverbünde

Im Gemeindepsychiatrischen Verbund sind unter der Federführung des Bezirks die Träger von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung, die Leistungsträger, Betroffene und Angehörige mit dem Ziel zusammengeschlossen, das gemeindepsychiatrische Hilfenetz verbindlich und am Einzelfall orientiert aufzubauen und weiter zu entwickeln. Diese Verbundform wurde in Berlin erstmalig im Bezirk Reinickendorf entwickelt und erprobt.
Der Geriatrisch-Gerontopsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen der Altenhilfe und der Psychiatrie einer Versorgungsregion, um körperlich und psychisch gestörten, alt gewordenen Menschen eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Versorgung zu ermöglichen. Diese Verbünde sind in allen Bezirken etabliert.
Im Suchtverbund kooperieren Träger und Institutionen eines Bezirkes, die im Bereich Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe tätig sind, verbindlich miteinander. Ziel ist die Sicherung bzw. Verbesserung der Lebensqualität von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen. Suchtverbünde bestehen noch nicht in allen Bezirken.