In Reaktion auf die höheren Anforderungen an die Qualität der Versorgung haben sich in den letzten Jahren in einigen Bezirken psychiatrische Verbünde gegründet. In Verbünden schließen sich Leistungserbringer und Institutionen einer Region/eines Bezirks zusammen, um die Versorgung von psychisch und/oder suchtkranken Menschen zu verbessern, indem die vorhandenen Angebote wirksamer um- und eingesetzt werden. Die verbindliche Vernetzung von Hilfeleistungen ermöglicht z. B. eine bessere Überleitung von im Krankenhaus behandelten Menschen in den ambulanten Bereich (Hausärzte). Die Behandlungs-, Pflege- und Versorgungskontinuität einer Betroffenen und eines Betroffenen kann in einem Verbund zumeist besser sichergestellt werden. Damit können wiederholte Klinikaufenthalte oder die vorzeitige Heimaufnahme von Betroffenen vermieden werden. In Verbünden können Mängel und Engpässe in der Versorgung schneller sichtbar und beseitigt werden. Durch gemeinsame Fort- und
Weiterbildungsangebote kann die Qualität der Verbundarbeit gesichert werden. In Berlin gibt es folgende Verbundformen:
- Gemeindepsychiatrischer Verbund
- Geriatrische- und Gerontopsychiatrische Verbünde
- Sucht- und Drogenverbünde
Im Gemeindepsychiatrischen Verbund sind unter der Federführung des Bezirks die Träger von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung, die Leistungsträger, Betroffene und Angehörige mit dem Ziel zusammengeschlossen, das gemeindepsychiatrische Hilfenetz verbindlich und am Einzelfall orientiert aufzubauen und weiter zu entwickeln. Diese Verbundform wurde in Berlin erstmalig im Bezirk Reinickendorf entwickelt und erprobt.
Der Geriatrisch-Gerontopsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen der Altenhilfe und der Psychiatrie einer Versorgungsregion, um körperlich und psychisch gestörten, alt gewordenen Menschen eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Versorgung zu ermöglichen. Diese Verbünde sind in allen Bezirken etabliert.
Im Suchtverbund kooperieren Träger und Institutionen eines Bezirkes, die im Bereich Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe tätig sind, verbindlich miteinander. Ziel ist die Sicherung bzw. Verbesserung der Lebensqualität von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen. Suchtverbünde bestehen noch nicht in allen Bezirken.