Das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats schlägt dem Abgeordnetenhaus von Berlin einen aus fachkundigen Personen bestehenden Beirat für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatische Medizin vor, der das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats in allen Fragen einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Personen berät (Landesbeirat für psychische Gesundheit).
Der Vorschlag umfasst die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Nach deren Vorstellung im zuständigen Fachausschuss und anschließender Beratung wählt das Abgeordnetenhaus von Berlin die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Dauer der Legislaturperiode.
Der Landesbeirat setzt sich aus fachkundigen Personen aus den Bereichen der Versorgung psychisch Kranker bzw. aus damit im Zusammenhang stehenden Institutionen zusammen. Dies sind u.a. Vertreter des klinischen, komplementären und ambulanten Bereichs, der Kostenträger, der für die Versorgung besonders relevanten Verbände, Gesellschaften und Kammern, der Angehörigen, der Psychiatrie-Erfahrenen und -Betroffenen, der Forschung sowie die beiden Landesärzte für Psychiatrie bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen hinzugezogen werden.
Aktuelle Liste der Mitglieder des Landesbeirates für psychische Gesundheit