Aufgaben und Grundlagen

Paragraphenzeichen

Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Berufung und Tätigkeit des Landesbeirates für psychische Gesundheit bildet § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17.06.2016.

Berufung der Mitglieder

Das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats schlägt dem Abgeordnetenhaus von Berlin einen aus fachkundigen Personen bestehenden Beirat für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatische Medizin vor, der das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats in allen Fragen einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Personen berät (Landesbeirat für psychische Gesundheit).

Der Vorschlag umfasst die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Nach deren Vorstellung im zuständigen Fachausschuss und anschließender Beratung wählt das Abgeordnetenhaus von Berlin die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Dauer der Legislaturperiode.

Der Landesbeirat setzt sich aus fachkundigen Personen aus den Bereichen der Versorgung psychisch Kranker bzw. aus damit im Zusammenhang stehenden Institutionen zusammen. Dies sind u.a. Vertreter des klinischen, komplementären und ambulanten Bereichs, der Kostenträger, der für die Versorgung besonders relevanten Verbände, Gesellschaften und Kammern, der Angehörigen, der Psychiatrie-Erfahrenen und -Betroffenen, der Forschung sowie die beiden Landesärzte für Psychiatrie bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen hinzugezogen werden.

Aktuelle Liste der Mitglieder des Landesbeirates für psychische Gesundheit

Aufgaben des Landesbeirates für psychische Gesundheit

Der Landesbeirat für psychische Gesundheit hat die Aufgabe, das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats zu allen Fragen einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch Kranker zu beraten. Er wird von dem/der Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen finden bei Bedarf statt, mindestens zweimal jährlich. Eine Sitzung wird einberufen, wenn eine hinreichende Zahl von Beratungsgegenständen ansteht oder einzelne bedeutende bzw. dringende Gegenstände zu behandeln sind. Die Geschäfte des Landesbeirates führt die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung. Der Landesbeirat tagt nicht öffentlich.

Arbeitsgruppen

Bei Bedarf werden nach Erörterung im Landesbeirat für psychische Gesundheit zu bestimmten Themenbereichen Arbeitsgruppen (AG) gebildet, die entsprechende Empfehlungen erarbeiten und diese dem Beirat zur Beratung und Abstimmung vorlegen. Es bestehen derzeit folgende ständige Arbeitsgruppen

AG 1: Klinische Behandlung Erwachsener
AG 2: Migration – interkulturelle Öffnung
AG 3: Teilhabe – Rehabilitation – Pflege
AG 4: Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychotherapie