Mehr Sichtbarkeit und Selbstbestimmung in der Pflege

Altes Ehepaar im herbstlichen Park auf einer Bank

Über 185.000 pflegebedürftige Menschen und 200.000 pflegendende Angehörige in Berlin

Laut dem Bericht Prognose Pflege 2040 waren zum Stichtag 15.12.2021 4,9% der Berlinerinnen und Berliner pflegebedürftig. Über pflegende An- und Zugehörige gibt es keine genaue Datengrundlage, da keine einheitliche Definition dieser Gruppe vorliegt. Geschätzt werden ca. 200.000 pflegende An- und Zugehörige in Berlin.

Bis zum Jahr 2040 prognostiziert die Senatsverwaltung einen Anstieg von 12 % der Menschen mit Pflegebedürftigkeit. Das Pflege-System muss zwangsläufig mit einer deutlichen Zunahme an pflegebedürftigen Personen und deren (pflegenden) An- und Zugehörigen umgehen.

Personen, die pflegebedürftig sind oder an der Pflege von nahestehenden Personen beteiligt sind, sind schon lange keine Randgruppe mehr. Pflege ist ein Thema der Stadtgesellschaft und Bedarf der größtmöglichen Sichtbarkeit. Jeder oder jede von uns würde sich wohl wünschen in einer Pflegesituation selbstbestimmt die eigenen Interessen und Belange durchzusetzten. Große Herausforderungen in der Pflege wie der Fachkräftemangel, steigende Kosten oder die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf machen dies jedoch nicht immer einfach.

Interessensvertretung der Zielgruppen

Sichtbarkeit für die Belange der Zielgruppen – Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin vertritt die facettenreichen Interessen der pflegebedürftigen Menschen und deren (pflegenden) An- und Zugehörigen im öffentlichen Raum.
Das Büro der Pflegebeauftragten dient dabei als Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden.

Die Aufgaben der Pflegebeauftragten sind die Vertretung der Interessen und Belange der Zielgruppen u.a. im Landespflegeausschuss sowie die Beratung der Politik. Dabei dienen die aggregierten Thematiken der Anliegen als Grundlage für bedarfsgerechte Schlussfolgerungen.

Kontaktieren Sie gerne das Büro der Pflegebeauftragten mit Ihren Anliegen.