Die Pflegebeauftragte setzt sich aktiv, u.a. durch Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, für die Belange der Zielgruppen ein und fördert das gesellschaftliche Verständnis für deren Lebens- und Problemlagen. Des Weiteren hört die Pflegebeauftragte die Interessenvertretungen aus der Pflegelandschaft (wie z.B. Seniorenvertretungen, Vereine, Verbände). Die Pflegebeauftragte nimmt darüber hinaus die rechtlich verankerten Aufgaben im Rahmen des Landespflegeausschusses wahr und berät die politische Hausleitung sowie die Verwaltung.
Das Büro der Pflegebeauftragten ist auch für die Entgegennahme von Beschwerden, Hilfeersuchen und unterschiedliche Anliegen der genannten Zielgruppen zuständig, gibt allgemeine Informationen und vermittelt passgenaue Beratungsmöglichkeiten. Zu den eingehenden Beschwerden, Hilfeersuchen und allgemeinen Anliegen erfolgt durch die Beschwerdestelle ein Monitoring, welches Grundlage für eine von der Pflegebeauftragten verantwortete jährliche Berichtslegung an das Abgeordnetenhaus ist.
Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin ist in ihrer Funktion von der Verwaltung unabhängig.