Die Partner

Viele Hände fassen sich an

Das Amt der Patientenbeauftragten ist Mittlerinstanz zwischen den unterschiedlichen Akteuren im Gesundheitswesen, zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Initiativen auf der einen Seite und den fachlich professionellen Akteuren wie ärztlichen Organisationen, Krankenkassen auf der anderen Seite. Das funktioniert nur mit verlässlichen Partnern an der Seite. Einige stellen wir hier vor:

Deutschlandkarte blau

Die Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten des Bundes und der Länder

Anfang 2018 hat die Bundesregierung einen Beauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten und einen Bevollmächtigten für Pflege eingesetzt. Beide sind bundesweit Ansprechpartner für alle Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

Einige Länder haben sich an der Berliner Landesregierung orientiert und ebenso Patientenbeauftragte und auch Pflegebeauftragte eingesetzt, die auf Landesebene die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten.

Selbsthilfe

Selbsthilfe

In Selbsthilfegruppen findet man Rat auf gleicher Augenhöhe. Betroffene unterstützen Betroffene. Nach einer schwerwiegenden Diagnose oder wenn man lernen muss, mit einer chronischen Erkrankung zu leben, suchen viele Patientinnen und Patienten den Rat von Gleichbetroffenen. Das Erfahrungswissen derjenigen, die in der gleichen Situation sind, hat für viele einen hohen Stellenwert.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) ist der Dachverband der Selbsthilfeverbände im Feld Krankheiten und Behinderung in Deutschland. Durch sozialpolitische Einflussnahme auf allen staatlichen Ebenen sowie durch Aufklärung und Information der Öffentlichkeit wirkt sie darauf hin, behinderte und chronisch kranke Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam zu beteiligen.

Sitzungsteilnehmer im Gespräch

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im so genannten Leistungskatalog in Form von Richtlinien festgehalten. Sie werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Seit 2004 werden Patientenvertreterinnen und -vertreter der maßgeblich anerkannten Patienten- und Selbsthilfeorganisationen in die in die Beschlusserarbeitung eingebunden. Sie haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Dazu gehören derzeit der Deutscher Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv).

Koordiniert wird die Arbeit der Patientenvertretung durch die Stabsstelle Patientenbeteiligung.