Die Patientenbeauftragte des Landes Berlin ist Ansprechpartnerin für die Anliegen, Belange und Beschwerden von kranken und pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen und ihren Organisationen sowie von Nutzerinnen und Nutzern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Berlin. Ihr Amt schafft den Rahmen dafür, dass ihre Interessen in der Versorgungspolitik angemessen Gehör und Berücksichtigung finden.
Berlin hat mit der Schaffung dieser Institution im Oktober 2004 eine Vorreiterposition unter den Bundesländern übernommen. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen folgten später.
Vermittlung bei Beschwerden
Bei Problemen und Beschwerden vermittelt die Patientenbeauftragte unabhängig, steht den Betroffenen aber parteiisch zur Seite. Sie regt zum Ausgleich und Vergleich an und unterstützt den Dialog im Sinne einer Schlichtung. In Einzelfällen vermittelt sie. Auf Wunsch wird die Anonymität der Beschwerdeführer/innen gewahrt.
Zusammenarbeit und Koordination
Die Patientenbeauftragte arbeitet mit Initiativen, Verbänden und Organisationen zusammen und koordiniert die Vernetzung der vielfältigen Aktivitäten für eine Unterstützung der Betroffenen in Berlin. Sie greift Ansätze zur Interessenvertretung auf und entwickelt sie mit den Partnern weiter.
Politikberatung und Dokumentation
Die Patientenbeauftragte berät die Senatorin und die Verwaltung in Fragen, die Patientenbelange betreffen. Sie sammelt und dokumentiert Erfahrungsberichte, Anliegen und Beschwerden und wertet sie so aus, dass daraus konkrete Forderungen an die Politik und Verwaltung zur Verbesserung der Gesundheits- und Sozialpolitik formuliert werden können.