Patientenrechte

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Patientenrechte im Überblick

Patientinnen und Patienten in Berlin und ganz Deutschland haben gesetzlich festgeschriebene Rechte, die ihre Position innerhalb des medizinischen Versorgungssystems stärken. Die Patientenbeauftragte fasst diese Rechte wie folgt zusammen:

Patientinnen und Patienten haben das Recht…
  • Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln.
  • auf rechtzeitige, persönliche und verständliche Aufklärung über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie zu alternativen Behandlungsmethoden sowie auf Abschriften von Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen.
  • die Gebärdensprache oder andere Kommunikationshilfen zu verwenden, wenn sie sich mit dem Arzt sprachlich nicht verständigen können. Die Kosten sind durch die zuständigen Krankenkasse zu übernehmen.
  • auf einen Hinweis vor der Behandlung, dass voraussichtliche Kosten nicht oder nicht in voller Höhe übernommen werden.
  • auf Beratung durch die Beratung durch die Krankenkasse. Ein Antrag auf Leistung gilt bei nicht fristgerechter Beantwortung als genehmigt.
  • darauf zu bestehen, dass alle medizinischen Maßnahmen nur mit ihrer wirksamen Einwilligung durchgeführt werden und diese jederzeit formlos widerrufen zu können.
  • auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Sie umfasst eine qualifizierte Pflege und Betreuung sowie eine Behandlung mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten, die die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.
  • auf eine ärztliche Zweitmeinung.
  • auf Dokumentation der wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Verlaufsdaten und Ergebnisse der derzeitigen und künftigen Behandlung.
  • ihre vollständigen Behandlungsunterlagen einzusehen und auf eigene Kosten Kopien oder elektronische Abschriften von den Unterlagen fertigen zu lassen.
  • auf Vertraulichkeit in Bezug auf Informationen, Gespräche, Unterlagen und Daten. Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten oder auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden.
  • auf Information des Arztes zu einem vermuteten Behandlungsfehler, wenn sie danach fragen.
  • auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie auf Unterstützung durch die Krankenkasse in Fällen einer fehlerhaften Behandlung, bei unzureichender Aufklärung oder bei Schäden, die durch grobe Behandlungsfehler verursacht worden sein können.

Die Patientenrechte sind auch als barrierefreie PDF-Datei hinterlegt:

  • Flyer Patientenrechte

    Patientenrechte im Überblick

    PDF-Dokument (73.7 kB)

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRG) – umgangssprachlich Patientenrechtegesetz – fasst alle Patientenrechte zusammen und stellt sie auf eine klare gesetzliche Grundlage.

Mit dem Gesetz, das seit dem 26. Februar 2013 in Kraft ist, stärkt die Bundesregierung die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern und Krankenkassen. Es soll Patientinnen und Patienten einerseits über ihre Rechte informieren und ihnen helfen, sie durchzusetzen. Andererseits soll es zu mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen führen.

Das Patientenrechtegesetz können Sie im Wortlaut auf den Seiten der Bundesärztekammer nachlesen.

Weitere Informationen zu Patientenrechten

Mehr zum Thema Patientenrechte finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: