Seit 1986 ist es in Berlin Aufgabe der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher Patientinnen und Patienten bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden, zu unterstützen und zu beraten. Die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und an die Schweigepflicht gebunden.
Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Krankenhäuser eines Bezirks für die Dauer von fünf Jahren – also eine Legislaturperiode – gewählt. Die Ämter werden öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind an das Bezirksamt des jeweiligen Bezirks zu richten, in dem sich das Krankenhaus befindet.
Jährlich wird ein Erfahrungsbericht den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen und Kliniken vorgelegt und auf den Internetseiten der Bezirke veröffentlicht.
Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher sind § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG).