Die Patienten·beauftragte arbeitet unabhängig.
Das bedeutet:
Sie arbeitet nicht für ein Krankenhaus
oder eine Kranken·kasse.
Die Patienten·beauftragte hilft den Patienten und Patientinnen bei der Lösung von Problemen.
Zum Beispiel bei Problemen mit der Kranken·kasse.
Die Patienten·beauftragte kann die Betroffenen an Beratungsstellen für Patienten und Patientinnen vermitteln.
Diese Beratungsstellen helfen den Patienten und Patientinnen
bei der Lösung ihrer Probleme.
Hat ein Patient oder eine Patientin eine Beschwerde?
Dann kann der Patient oder Patientin selbst entscheiden:
Soll mein Name genannt werden oder nicht.
Man sagt dazu auch: Anonyme Beschwerde.
Das spricht man so: A·no·nüm.
Die Patienten·beauftragte ist zuständig für die Patienten·beteiligung.
Sie sorgt dafür:
Die Patienten und Patientinnen können mit·entscheiden, wenn es um wichtige Themen für Patienten und Patientinnen geht.