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Herzlich Willkommen auf der Internet·seite
von der Patienten·beauftragten für Berlin.

Zeichen für Information
Diese Informationen sind eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Hier erklären wir Ihnen:
  1. Was ist eine Patienten·beauftragte?
  2. Wen unterstützt die Patienten·beauftragte?
  3. Welche Informationen finden Sie auf der Internet·seite?

Zu der Internet-Seite in schwieriger Sprache kommen Sie hier:
Patienten·beauftragte für Berlin

 Eine Person liegt krank in einem Krankenhausbett

1. Was ist eine Patienten-Beauftragte?

Eine Patienten·beauftragte unterstützt Patienten und Patientinnen.
Die Patienten·beauftragte hat wichtige Aufgaben:

  • Sie muss die Interessen der Patienten und Patientinnen vertreten.
  • Sie muss Politiker und Politikerinnen über die Probleme in der Gesundheits·versorgung informieren.
Telefon

Sie können das Büro von der Patienten·beauftragten für Berlin
von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 14 Uhr erreichen.
Telefon·nummer: 030 – 90 28 – 20 10.
Gerne können Sie telefonisch einen Termin für eine
persönliche Sprech·stunde vereinbaren.

Ein Arzt misst den Blutdruck bei einer älteren Patientin und ein Begleiter sitzt daneben

2. Wen unterstützt die Patienten-Beauftragte?

Die Patienten·beauftragte unterstützt:

  • kranke und pflege·bedürftige Menschen in Berlin
  • Angehörige von kranken und pflege·bedürftigen Menschen
  • Patienten und Patientinnen, die in einer Arzt·praxis
    oder einem Krankenhaus behandelt werden

Diese Menschen können mit ihren Fragen, Problemen und Beschwerden zu der Patienten·beauftragten kommen.

Drei Personen sitzen am Tisch, die Person in der Mitte vermittelt zwischen den beiden anderen Personen

Die Patienten·beauftragte arbeitet unabhängig.
Das bedeutet:
Sie arbeitet nicht für ein Krankenhaus
oder eine Kranken·kasse.
Die Patienten·beauftragte hilft den Patienten und Patientinnen bei der Lösung von Problemen.
Zum Beispiel bei Problemen mit der Kranken·kasse.
Die Patienten·beauftragte kann die Betroffenen an Beratungsstellen für Patienten und Patientinnen vermitteln.
Diese Beratungsstellen helfen den Patienten und Patientinnen
bei der Lösung ihrer Probleme.

Hat ein Patient oder eine Patientin eine Beschwerde?
Dann kann der Patient oder Patientin selbst entscheiden:
Soll mein Name genannt werden oder nicht.
Man sagt dazu auch: Anonyme Beschwerde.
Das spricht man so: A·no·nüm.

Die Patienten·beauftragte ist zuständig für die Patienten·beteiligung.
Sie sorgt dafür:
Die Patienten und Patientinnen können mit·entscheiden, wenn es um wichtige Themen für Patienten und Patientinnen geht.

Zeichen für Information

3. Welche Informationen finden Sie auf der Internet-Seite?

Auf der Internet·seite gibt es verschiedene Bereiche.

Im Bereich Aktuelles finden Sie aktuelle Nachrichten
zu der Patienten·beauftragten.
Die Nachrichten sind nach Jahres·zahlen geordnet.

Im Bereich Themen finden Sie Informationen zu diesen Fragen:

Mehrere Personen sitzen an einem Tisch und einige davon heben die Hände bei einer Abstimmung
  • Welche Rechte haben Patienten und Patientinnen?
  • Wie kann man mit Patienten·fürsprechern und Fürsprecherinnen zusammen·arbeiten?
    Fürsprecher und Fürsprecherinnen vertreten
    die Meinung von einer bestimmten Personen·gruppe.
    Zum Beispiel von Patienten und Patientinnen.
Zwei Personen sitzen am Tisch und überlegen, was für die Versorgung zu Hause gebraucht wird
  • Wie können Patienten und Patientinnen
    ihre Interessen in Gremien vertreten?
    Gremien sind Experten·gruppen
    zu einem bestimmten Thema.
    Diese Experten·gruppen beraten zum Beispiel
    Politiker und Politikerinnen.
  • Was müssen Sie über Bedarfs·planung und ambulante Versorgung wissen?
    Bei der Bedarfs·planung wird gefragt:
    Was brauchen die Patienten und Patientinnen?
    Ambulante Versorgung bedeutet:
    Versorgung zu Hause.
Eine Person liegt im Bett einer Intensiv-Station

Im Bereich Weg·weiser finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Beratungs·angebote
  • Behandlungs·fehler und was Sie bei Behandlungs-Fehlern tun können.
  • Patienten·verfügung
    Mit einer Patienten·verfügung können Sie selbst bestimmen:
    Diese Behandlung vom Arzt will ich, wenn ich schwer krank bin.
  • Vorsorge·vollmacht
    Mit einer Vorsorge·vollmacht können Sie bestimmen:
    Diese Person darf in einer Not·situation
    bestimmte Aufgaben für mich übernehmen.
  • Betreuungs·verfügung
    Mit einer Betreuungs·verfügung können Sie bestimmen:
    Diese Person soll mich im Notfall betreuen.
  • Organ·spende
    Menschen können nach ihrem Tod Organe spenden.
    In einem Organ·spende-Ausweis können Sie bestimmen:
    Diese Organe möchte ich nach meinem Tod spenden.
Ein Mann befragt eine Frau mit einem Mikrofon

Im Bereich Presse können Sie Presse·mitteilungen
von der Patienten·beauftragten lesen.
Sie können auch Interviews lesen.
Das ist Englisch und man spricht es so: In·ter·fjus.
Interview ist ein anderes Wort für: Befragung.

Tastatur und Computer-Bildschirm, auf dem eine Zeitung abgebildet ist

Im Bereich Service finden Sie Informationen zu:

  • Beratungsstellen für Patienten und Patientinnen
  • Informations-Veranstaltungen für Patienten und Patientinnen
  • Publikationen von der Patienten·beauftragten.
    Publikationen sind veröffentlichte Texte.
    Zum Beispiel ein Buch oder ein Zeitungs·artikel.
    Diese Publikationen können Sie herunter·laden.

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache

CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Fach-Zentrum für Leichte Sprache