In Hinblick auf die großen Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten aus der Ukraine, wurde mit dem Förderfonds „Mij Berlin“ (dt. „Mein Berlin“) eine temporäre Projektfinanzierung geschaffen. Der Förderfonds finanziert in 2023 Projekte neuer und etablierter Träger, welche die soziale Integration von Geflüchteten aus der Ukraine fördern und sie bei Ihrem Ankommen in Berlin unterstützend begleiten. Die geförderten Projekte umfassen dabei u. a. niedrigschwellige Psychosoziale Beratung und Begleitung. Ebenso wurden in die Förderung Empowerment-Projekte für besonders vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und Angehörige der BIPoC-Community aufgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung durch den “Mij Berlin”-Ukrainefonds liegt auf Projekten, die politische Beteiligungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene vermitteln.
Der Förderfonds Ukraine „Mij Berlin“ verfolgt folgende Ziele:
- die gleichberechtigte Teilhabe und Stärkung der Partizipation von Menschen, die im Zusammenhang mit dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind
- die Stärkung der Strukturen und Netzwerke von Menschen mit Migrationsgeschichte, die Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin unterstützen sowie
- die Etablierung bzw. Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen verschiedenen Migrant*innenorganisationen mit Hinblick auf migrationsgesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die „Mij Berlin“-Projektförderung richtet sich explizit an Migrant*innenorganisationen, die eine langfristige und strukturelle Einbindung der Geflüchteten aus der Ukraine in die Stadtgesellschaft ermöglichen.
Im Rahmen eines „Mij Berlin“- Förderdialogs finden Vernetzungs- und Austauschrunden mit den geförderten Projekten statt. Zusätzlich werden die Projektträger regelmäßig von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung über relevante Informationen im Bereich der Ukraine-Hilfe, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder die Ausschreibung von Fördermitteln, informiert.
Handlungsfelder förderfähiger Projektvorhaben
Projekte in folgenden Handlungsfeldern sollen gefördert werden:
Soziale und gesellschaftliche Teilhabe
Da viele (u.a. besonders schutzbedürftige) Menschen in kurzer Zeit in Berlin angekommen sind und weiterhin ankommen, ist absehbar, dass die Unterstützungsstrukturen und Angebote auch zukünftig in hohem Maße gefordert sein werden. Darum sollen Projektmaßnahmen gefördert werden, die abzielen auf:
- Stärkung von Ankommensstrukturen für Menschen aus der Ukraine (z.B. durch Bereitstellung von Informationen, Erst- und Verweisberatung, Empowermentangeboten);
- Förderung des Zugangs zu Regelstrukturen für Geflüchtete aus der Ukraine.
Politische Partizipation und Community-Building
Viele der aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden auf unabsehbare Zeit in Berlin bleiben. Diese Menschen verbindet die Fluchterfahrung aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine, aber sie gehören mitunter verschiedenen Communities an, mit teils unterschiedlichen Bedarfen und Anliegen. Daher ist es wichtig dieser vielfältigen Gruppe der Neu-Berliner*innen Wege der politischen Mitgestaltung in der Stadt zu eröffnen. Darum sollen Projekte gefördert werden, die zur Stärkung der politischen Partizipation beitragen und die Vernetzung der Berliner MOs vorantreiben, die Teil des Unterstützungssystems für Menschen aus der Ukraine sind, u.a. durch:
- Förderung der Zusammenarbeit, des Wissenstransfers und Austauschs der MOs und entlang bestimmter Themenschwerpunkte und Projekterfahrungen;
- Information zu und Förderung von Möglichkeiten der politischen Partizipation für Drittstaatsangehörige;
- Politische Bildungsarbeit, Förderung von Mehrsprachigkeit.
Das Zuwendungsvolumen beträgt insgesamt 350.000 Euro. Das jeweils mögliche Antragsvolumen liegt bei mindestens 12.000 Euro bis maximal 90.000 Euro pro Projektträger. Die Projektförderung wird für ein Jahr gewährt. Der Projektzeitraum beginnt am 01. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023.
Bewerbungsfrist ist der 2. November 2022.