Wahlberechtigt für die Wahl des Landesbeirats sind Vereine von Menschen mit Migrationsgeschichte, die bei der oder dem Beauftragten des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration in der öffentlichen Liste der Vereine der Menschen mit Migrationsgeschichte eingetragen sind, sowie Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Bezirksbeiräten für Partizipation und Integration.
Auf die öffentliche Liste können Vereine von Menschen mit Migrationsgeschichte eingetragen werden, die:
- ihren Sitz in Berlin haben, sowie landes- oder bezirkspolitisch ausgerichtet sind, Projekte in Berlin umsetzen oder in Berliner Gremien engagiert sind
- einen Vorstand haben, der mehrheitlich aus Menschen mit Migrationsgeschichte besteht und bei deren internen Strukturen und Prozessen sowie bei der Repräsentation nach außen Menschen mit Migrationsgeschichte eine beachtliche Rolle spielen
- gemäß ihrer Satzung migrationsgesellschaftliche und partizipationspolitische Ziele im Sinne der Förderung der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verfolgen
- ein erkennbares Selbstverständnis als Selbstvertretung haben, wie öffentlich wahrnehmbare Selbstbeschreibung, einen Community-basierten Ansatz zur Selbstwirksamkeit oder Ziele und Aktivitäten, für die eigene Migrationserfahrung oder Erfahrungswissen durch Migrationsgeschichte der Mitglieder zentral ist
Wahlberechtigt waren Vereine, die bis zum 24. April 2023 in die öffentliche Liste der Vereine der Menschen mit Migrationsgeschichte eingetragen wurden. Eine Eintragung auf die Liste ist jederzeit möglich. Alle Vereine, die auf der Liste stehen sind bei der nächsten Wahl zum Landesbeirat wahlberechtigt, die im Jahr 2026 stattfindet.
Die öffentliche Liste wird laufend bearbeitet und hier veröffentlicht: