Am 13.06.2023 endete die Wahl zum Landesbeirat für Partizipation. Eine Kandidatur ist aktuell nicht möglich. Die nächste Wahl findet 2026 statt.
Alle Berliner*innen mit Migrationsgeschichte können kandidieren. Hierzu muss in der Bewerbung eine entsprechende Angabe gemacht werden. Diese erfolgt als Selbstauskunft, es müssen keine Nachweise vorgelegt werden. Als Personen mit Migrationsgeschichte gelten Personen mit Migrationshintergrund, Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen ein Migrationshintergrund allgemein zugeschrieben wird. Diese Zuschreibung kann insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen (§ 3 Abs. 1 PartMigG).
Die Bewerbung muss inhaltlich den Zielen der §§ 1, 2 PartMigG entsprechen beziehungsweise die sich Bewerbenden diese explizit anerkennen und verfolgen. Dazu gehört insbesondere:
- die Förderung der Partizipation, Stärkung der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen und sich für die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte einsetzen
- anzuerkennen, dass die Berliner Stadtgesellschaft durch Vielfalt und Migration geprägt ist, also eine Migrationsgesellschaft darstellt
- sich jeder Form von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen von Diskriminierung entgegenzustellen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Personen mit Migrationsgeschichte hinzuwirken
- die sozialen, kulturellen, ökonomischen und sprachlichen Potenziale von Personen mit Migrationsgeschichte sowie sprachliche, religiöse, weltanschauliche und kulturelle Vielfalt zu schätzen