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Gewählte Mitglieder des Landesbeirats für Partizipation
Hier finden Sie die neu gewählten Mitglieder des Landesbeirats für Partizipation. Weitere Informationen
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Der Landesbeirat konstituierte sich bereits im Jahr 2003, um in Berlin lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Einflussmöglichkeit auf das politische Leben der Stadt zu verleihen. Durch die gesetzliche Verankerung im Partizipations- und Integrationsgesetz erfuhr der Landesbeirat eine Aufwertung. Heute ist der Beirat in § 17 des Partizipationsgesetzes (PartMigG) verankert. Insbesondere die von migrantischen Selbstorganisationen gewählten Mitglieder im Beirat haben nun eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.
Die Sitzungen des Landesbeirats dienen der Beratung, Information und Anhörung zu Fragen der Partizipations- und Migrationspolitik des Berliner Senats. Der Landesbeirat erarbeitet Empfehlungen für die Arbeit des Senats sowie für gesellschaftliche Gruppen.
Wie weitreichend die Empfehlungen des Landesbeirats sein können, zeigt die Entstehungsgeschichte des Partizipationsgesetzes, dessen Vorgängergesetz, das Partizipations- und Integrationsgesetz maßgeblich auf die Initiative der Arbeitsgruppe Partizipation des Landesbeirats zurückzuführen ist. Auch die Novellierung des PartMigG wurde durch den Landesbeirat mitgestaltet.
Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt drei- bis viermal im Jahr. Die vom Rat beschlossenen inhaltlichen Schwerpunkte werden in Arbeitsgruppen vertieft.
Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Partizipations- und Integrationspolitik. Die migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Berliner Verwaltung und die gleichberechtigte Teilhabe von unterrepräsentierten Gruppen sind dabei zentrale Themen. Die Beratung betrifft alle Ressorts der Senatsverwaltungen und zielt darauf ab, auf Hürden für Personen mit Migrationsgeschichte hinzuweisen und an ihrer Überwindung zu arbeiten.
Die Mitglieder können Themen in die Plenarsitzungen in Form von Redebeiträgen und Beschlussvorlagen einbringen. Das Gremium stimmt diese ab und einigt sich auf Beschlüsse.
Die Beschlüsse können veröffentlicht werden. Die Sitzungen des Landesbeirats selbst sind nicht öffentlich. Es können Gäste eingeladen werden, um zu bestimmten Themen Bericht zu erstatten.
Der Landesbeirat kann auch zusätzlich beratende Mitglieder ohne Stimmrecht aufnehmen.
Im Landesbeirat arbeiten Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, Vertretungen einschlägiger Organisationen im Migrationsbereich sowie Vertretungen der Berliner Senatsverwaltungen und der Bezirke zusammen. Die Vertretungen der Menschen mit Migrationsgeschichte werden in den Beirat gewählt und sind stimmberechtigt. Vertretungen der Senatsverwaltungen und einschlägiger Fachorganisationen und -verbände haben einen festen Sitz im Beirat und werden entsandt.
Der Landesbeirat kann die Aufnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen.
An den Sitzungen des Landesbeirats nehmen die Senatsverwaltungen teil. Die Teilnahme soll auf der Ebene der Staatssekretär*innen erfolgen.
Das für Integration zuständige Senatsmitglied (aktuell Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung) hat den Vorsitz des Beirats. Die stellvertretende Vorsitzende Ceren Türkmen wurde auf Vorschlag der Mitglieder mit Migrationsgeschichte gewählt.
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat? Kontaktieren Sie dafür gerne die Geschäftsstelle unter landesbeirat@intmig.berlin.de
Die Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Team Landesbeirat