Die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln. Das ist ein Ziel des Partizipationsgesetzes (PartMigG): Berlin hat sich gesetzlich verpflichtet, die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung gezielt zu fördern.
Damit soll zum einen mehr Chancengleichheit erreicht werden. Zum anderen soll angesichts des sich weiter verschärfenden Personalmangels in der Verwaltung intensiver um eine noch nicht so stark vertretene Personengruppe geworben werden. Dafür werden Maßnahmen und Förderpläne der Personalplanung und -gewinnung entwickelt.
Um zu ermitteln, wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund im Land Berlin tätig sind, fand vom 29. Januar bis 31. März 2024 in einem Pilotverfahren die Befragung unter allen Mitarbeitenden der landesunmittelbaren Verwaltung statt.
Derzeit werden die Ergebnisse vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) ausgewertet. Die teilnehmenden Stellen und die Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration erhalten nach Auswertung anonymisierte Berichte, auf deren Grundlage dann Fördermaßnahmen ergriffen werden können.