Wir leben in einer Migrationsgesellschaft – in einer Vielfalt der Lebensweisen, Bezüge, Sprachen und Religionen, die unsere Stadt ausmachen. Deshalb brauchen wir ein Gesetz der offenen Tür und eine moderne Verwaltung, die alle einbezieht. Die Vielfalt Berlins soll sich auch im Öffentlichen Dienst widerspiegeln und das auf allen Arbeitsebenen. Es braucht mehr Sichtbarkeit und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung und eine stärkere politische Partizipation. Dafür steht das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin, kurz: Das Berliner Partizipationsgesetz oder PartMigG.
Wesentliche Punkte des PartMigG sind u. a.:
- Menschen mit Migrationshintergrund werden bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt.
- Durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen sollen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden.
- Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin für Menschen mit Migrationshintergrund werden eingeführt.
- Die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird auf freiwilliger Basis erhoben.
- In jedem Bezirk wird ein Migrationsbeirat gesetzlich verankert.
- Für die Belange der Roma und Sinti wird ein Beirat eingerichtet.
Ziel des PartMigG ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und durchzusetzen – in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Stadt Berlin.
Zum 1. Juli 2023 wurde die Fachstelle bei der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration etabliert. Sie soll die fachliche und personelle Ausrichtung der Verwaltung auf die Migrationsgesellschaft unterstützen und begleiten.
Der Vorläufer des Gesetzes ist das 2010 entstandene Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG). Berlin war damals das erste Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedet hat. Nach zehn Jahren und einer gründlichen Evaluation wurde klar, dass die im Gesetz enthaltenen Vorgaben zu wenig umgesetzt werden. Deshalb haben wir das Gesetz überarbeitet. Das PartMigG wurde am 17. Juni 2021 im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet.