2013 hat der Berliner Senat den Aktionsplan Roma beschlossen und nimmt damit seine Verantwortung wahr, für jeden, der in Berlin lebt, die Möglichkeit für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen. Der Berliner Senat ist sich der besonderen historischen Verantwortung bewusst, die Rechte von Roma zu respektieren und zu schützen. Während des Nationalsozialismus wurden in Deutschland nach Schätzungen eine halbe Millionen Roma und Sinti ermordet.
Gleichzeitig weist der Berliner Senat darauf hin, dass die Ursachen für Armutswanderungen in den Herkunftsländern gezielt bekämpft werden müssen. Für das Land Berlin, die städtischen Institutionen und die Bezirke stellt die verstärkte Zuwanderung der letzten Jahre eine enorme Herausforderung dar. Der Senat ist sich der Gefahr bewusst, mit einer verallgemeinernden Beschreibung über die Situation ausländischer Roma in Berlin Stereotype und Zuschreibungen zu wiederholen und damit zu festigen. Die besonderen Bedarfe, auf die mit diesem Aktionsplan reagiert werden soll, bestehen nicht für alle ausländischen Roma und insbesondere auch nicht für alle in der gleichen Weise. Zudem bestehen bestimmte Bedarfe auch für andere Bevölkerungsgruppen. Für diese sind die Maßnahmen des Aktionsplan Roma offen.
Die bestehenden Regelsysteme allein können zurzeit die Folgen einer verstärkten Zuwanderung und die dringenden und elementaren Bedarfe von neu zugezogenen Roma-Familien nicht vollständig auffangen.
Der Aktionsplan Roma bündelt ressortübergreifend Maßnahmen zur Einbeziehung ausländischer Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus. Er verfolgt das Ziel, die Instrumente der Daseinsfürsorge von Senat und Bezirken dort zu öffnen, wo eine Versorgung der neuen Zuwanderergruppen noch nicht möglich ist. Dafür werden temporär zusätzliche Angebote zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen sind in vier Handlungsfeldern organisiert: Bildung, Jugend und Ausbildungschancen, Gesundheitliche Versorgung und Soziales, Wohnen und Konflikte im Stadtraum, Integrationsperspektiven – Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
In einem zweijährigen Rhythmus wird über die Umsetzung des Aktionsplans Roma dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet. In dem ersten Umsetzungsbericht von 2015 und im zweiten Umsetzungsbericht von 2017 wurde detailliert über die von den Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und Trägern umgesetzten Maßnahmen berichtet.