Schulungsreihe im Migrationsrecht 2024

Grafik zur Schulungsreihe Migrationsrecht

Das Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration und bietet auch 2024 wieder eine Schulungsreihe im Migrationsrecht für Mitarbeitende nichtstaatlicher Beratungsstellen an.

Unsere Schulungsreihe widmet sich in diesem Jahr den folgenden vier Themenkomplexen:

Für viele Menschen mit Migrationsgeschichte in Berlin ist fachkundige aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung durch nichtstaatliche Beratungsstellen häufig essentiell und wichtig. Die strukturelle wie auch fachliche Stärkung von Beratungsstrukturen ist schon seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration.

Aufgrund von Änderungen der Rechts- und Gesetzeslage, zuletzt vor allem auch durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, ist es von großer Bedeutung, Beratende im Hinblick darauf aus- und fortzubilden. Die für die Schulungen gewonnenen Expert*innen vermitteln ihre Kenntnisse anschaulich und haben die Lerninhalte auf den praktischen Beratungsbedarf zugeschnitten.

Organisatorisches

Die Schulungsreihe ist ein kostenloses Angebot nur für Mitarbeitende nicht staatlicher Beratungsstellen in Berlin. In diesem Jahr finden die Schulungen überwiegend online statt.

Verbindlich anmelden können Sie sich für jede der angebotenen Schulungen über die jeweiligen Anmeldeformulare. Die Anmeldefristen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Eine verbindliche Zusage erfolgt nach Anmeldeschluss.

Für organisatorische Rückfragen kontaktieren Sie bitte migrationsrecht-intmig@ariadne-an-der-spree.de. Für inhaltliche Rückfragen kontaktieren Sie bitte katharina.hoegy@IntMig.Berlin.de.

Fluchtmigration

  • Identitätsklärung und die Mitwirkungspflichten im Aufenthaltsrecht und im Asylverfahren – Anforderungen und Rechtsfolgen bei Verstoß – Rechtsanwältin Jenny Fleischer – 4. Juni 2024, 9:00 - 13:30

    Die Veranstaltung stellt den Umfang der Mitwirkungspflichten im Aufenthaltsrecht und im Asylverfahren (insb. auch für Geduldete) und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (z.B. für die Erteilung einer Ausbildungsduldung oder des jeweiligen Aufenthaltstitels) vor. Insbesondere soll auch die Frage der Identitätsklärung und Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei der Botschaft behandelt werden.

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  • Das Asylverfahren – Als geflüchtete Person in Berlin ankommen – Rechtsanwalt Julius Becker – 21. Juni 2024, 9:00 - 13:30

    Die Veranstaltung soll die Themen Asylgesuch, -antrag und -rücknahme behandeln. Fragen zur Definition, Unterscheidung und dazu, wann es sinnvoll ist bzw. was die damit jeweils verbundenen Rechtsfolgen sind, werden beantwortet, sowie die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel erklärt. Als zweites großes Thema soll die Anhörungsvorbereitung und -begleitung besprochen werden.

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  • Die Begründung der Zuständigkeit Deutschlands im Rahmen des Dublin-Verfahrens und die zu erwartenden Einflüsse der GEAS-Reform auf das Verfahren in Deutschland – Möglichkeiten und Grenzen – Rechtsanwalt Sebastian Pukrop – 10. Juni 2024, 9:00 - 13:30

    Die Schulung gibt zunächst einen kurzen Überblick über den Ablauf des Dublin-Verfahrens und behandelt schließlich die Möglichkeiten, iRd Dublin-III-VO eine Zuständigkeit Deutschlands herbeizuführen, wenn zunächst ein anderer Staat zuständig ist. Schwerpunkte dabei sind die Bedeutung von Minderjährigkeit, Familienangehörige, „systemische Schwachstellen“ oder Gefahr der Verletzung des Art.4 EU Grundrechtecharta im Dublin-Zielstaat (Bett/Brot/Seife-Anforderungen) und das Selbsteintrittsrecht. Es soll zudem für die Beratungspraxis auch über taktisches Vorgehen im Einzelfall gesprochen werden (z.B. In welchen Konstellationen Klage + Eilantrag und anwaltliche Anbindung sinnvoll ist, und wann Zeitablauf abgewartet werden sollte). Außerdem sollen die zu erwartenden Einflüsse der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, welche Ende letzten Jahres auf europäischer Ebene beschlossen wurde, auf das deutsche Asylverfahren skizziert und diskutiert werden.

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Fachkräfteeinwanderung

  • Die aufenthaltsrechtliche Beratung von Fachkräften ab 2024 – Rechtsanwalt Christoph von Planta – 8. Juli 2024, 9:00 - 16:00

    Die Veranstaltung gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neureglungen im AufenthG durch das sog. FachkräfteeinwanderungsG und beschäftigt sich insb. mit den Voraussetzungen für die Blaue Karte EU und den Erleichterungen beim Familiennachzug sowie mit der Chancenkarte und den Änderungen beim Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit und zwecks Ausbildung.

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  • Das Visumsverfahren – vom Erstantrag über die Remonstration bis zur Klage – Rechtsanwalt Sven Hasse – 15. Juli 2024, 9:00 - 13:30

    Die Schulung soll einen Überblick über das Visumsverfahren bei den deutschen Auslandsvertretungen geben. Es soll dargestellt werden, wann eine Remonstration oder gar eine Klage sinnvoll ist, an welcher Stelle und in welchem Umfang das LEA beteiligt wird, in welchen Fällen das Visumsverfahren entbehrlich und wann die Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar ist. Außerdem sollen Hinweise im Umgang mit den deutschen Auslandsvertretungen für die Beratungspraxis gegeben werden.

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Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit

  • Von der Aufenthaltserlaubnis zur deutschen Staatsangehörigkeit - Das neue StAG – Rechtsanwalt Daniel Weber – 16. August 2024, 9:00 - 13:30

    Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Neuerungen im StAG und deren Auswirkungen auf die Beratungspraxis. Es werden die Voraussetzungen für die Anspruchs- und für die Ermessenseinbürgerung dargestellt sowie der Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt. Zudem soll die neue zentrale Einbürgerungsbehörde in Berlin und das Online-Antragsverfahren vorgestellt werden.

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  • Wege zur Anerkennung der Staatenlosigkeit in Berlin – Einführung und Diskussionsrunde – TBA – August 2024 – in Präsenz

    In der Veranstaltung soll das Thema der rechtlichen Anerkennung staatenloser Menschen in Deutschland bzw. in Berlin diskutiert werden.
    Zunächst wird es eine theoretische Einführung ins Thema Staatenlosigkeit geben. Hierbei soll die Definition von Staatenlosigkeit, sowie die Rechtsgrundlagen und grundsätzliche Probleme bei der Feststellung von Staatenlosigkeit vorgestellt werden. Anhand konkreter Fallbeispiele, soll sodann insb. auch der Umgang des LEA Berlin mit dem Thema Staatenlosigkeit und die Vergabe von Reisepässen für Staatenlose durch das LEA thematisiert werden. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das LEA die Staatenlosigkeit feststellt. Im Anschluss wird es die Möglichkeit geben, dem Podium konkrete Fragen zu stellen und in eine Diskussion einzusteigen.

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Wege in Bleiberecht und Existenzsicherung

  • Der Zugang zu Sozialleistungen in der aufenthaltsrechtlichen Beratungspraxis – Rechtsanwalt Joachim Genge – 6. September 2024, 9:00 - 13:30

    Die Schulung thematisiert die Abgrenzung zwischen Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und stellt die Voraussetzungen für den Zugang mit den jeweiligen Aufenthaltstiteln und der Duldung kurz dar. Der Schwerpunkt soll auf dem Leistungszugang mit Duldung liegen.

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  • Die Härtefallkommission – Dr. Huong van Nguyen – 20. September 2024, 9:00 - 13:30 – in Präsenz

    Die Schulung gibt einen Einblick in die Arbeit der HFK Berlin. Es wird erläutert, wie das Verfahren von der Erstberatung bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels abläuft, was die Zulässigkeitskriterien sind und wie sich ein Härtefall erkennen lässt. Außerdem wird geklärt, was im Anschluss an die Erteilung des Aufenthaltstitels (Verlängerung, Auflagen etc.) passiert.

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  • Krankheit als Abschiebungshindernis – Rechtsanwältin Inga Schulz – 7.Oktober 2024, 9:00 - 13:30

    Krankheiten können im Asyl- und Aufenthaltsrecht als inlands- und/ oder zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu einem kurz- oder längerfristigen Aufenthalt führen. Der Vortrag behandelt u.a. die Fragen, wann es auf die Geltendmachung von Krankheiten ankommt und welche Anforderungen an Nachweisen von Krankheiten bestehen.

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  • Vom Asylverfahren zum Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit – Rechtsanwältin Babara Wessel – 25. Oktober 2024, 9:00 - 13:30

    Diese Veranstaltung soll in erster Linie die möglichen Wege aus einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (Spurwechsel) darlegen. Außerdem sollen die Themen Ausbildungsduldung, Ausbildungs-AE: Beschäftigungsduldung, Chancenaufenthaltsrecht sowie die AEs nach § 25 a und § 25 b AufenthG behandelt werden.

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  • Beratung von Menschen ohne Krankenversicherung – Jurist Hans Kölfen, TBA - 04. November 2024, 9:00 - 13:30

    Die Schulung gibt einen Überblick über die verschiedenen Absicherungssysteme im Krankheitsfall. Dabei werden folgende Fragen besprochen: Welche Zugänge gibt es zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse, und wann ist eine Absicherung über das Sozialamt möglich? Wie sind die allgemeinen Voraussetzungen für EU-Bürger:innen und Drittstaatler:innen für eine Krankenversicherung in Deutschland?

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  • Schwanger ohne Aufenthaltsrecht – was tun? – Rechtsanwält*in Imeke de Weldige – 22. November 2024, 9:00-13:30

    Die Veranstaltung gibt einen kurzen Überblick über die kurz- bzw. langfristigen aufenthalts- und leistungsrechtlichen Möglichkeiten bei Schwangerschaft für die werdende Mutter, aber auch für den Vater. Insbesondere sollen die Themen Schwangerschaftsduldung, örtliche Zuständigkeit, Leistungszugang und Vaterschaftsanerkennung sowie das Verfahren bei dem Vorwurf, es handele sich um eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft behandelt werden.

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