Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern im Wortlaut:
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Rund 30 Prozent unserer Bevölkerung haben eine Einwanderungsgeschichte. Wir sind ein Land der Vielfalt. Das Engagement vieler Menschen und Institutionen trägt maßgeblich zu Integration und Teilhabe bei. Deutschland profitiert von Einwanderung und ist in Zukunft darauf angewiesen.
Deutschland hat in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, z.B. mit dem Chancenaufenthaltsrecht, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Öffnung der Integrationskurse und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Jetzt gilt es, diese Errungenschaften zu sichern und weiter gemeinsam an einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu arbeiten.
Die Frage, wie Integration gelingt, entscheidet sich maßgeblich in den Städten und Gemeinden. Damit sie diese wichtige Aufgabe weiter übernehmen können, benötigen sie Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deutschland braucht eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht. Denn gelingende Einwanderung ist eine Daueraufgabe. Es geht hierbei nicht nur um die Integration von Geflüchteten, sondern z.B. auch um EU-Arbeitnehmende und um Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu uns kommen. Bund und Länder sind gefordert, die Kommunen bei dieser Aufgabe dauerhaft und verlässlich zu unterstützen.
Gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern wird es sein, die integrationsbezogenen Leistungen so auszugestalten, dass sie effizienter ineinandergreifen. Im kommenden Jahr feiern wir 20-jähriges Jubiläum der Integrationskurse. Dieser Zeitpunkt soll zum Anlass genommen werden, die Integrationskurse verlässlich, auskömmlich und dauerhaft zu finanzieren. Die Migrationsberatung des Bundes muss gesetzlich klarer verankert werden.
Wichtig ist, dass wir die Migrantinnen- und Migrantenorganisationen als zentrale Akteure in unserer Einwanderungsgesellschaft stärken. Ihre Expertise und Mitwirkung ist für die Gestaltung eines diversitätsorientierten Gemeinwohls von besonderer Bedeutung. Sie benötigen auf allen Ebenen mehr Repräsentanz, Teilhabe und eine auskömmliche Finanzierung.
Die aktuelle Asyldebatte bedient migrationsfeindliche Ressentiments und schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Integrationsbeauftragten bekräftigen, dass sie am grundgesetzlich gesicherten Recht auf Asyl festhalten und sich gegen jeden Versuch seiner Einschränkung wehren.
Integrationspolitisch wurden in den letzten Jahren wichtige Weichen dafür gestellt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte Schritt halten kann. Gesetze und Verordnungen alleine reichen aber nicht. Es bedarf einer Haltung aller, die klar und eindeutig sagt: Wir betrachten Einwanderung und Vielfalt als einen Gewinn für unsere Gesellschaft! Eine solche Haltung erwarten wir auch im kommenden Bundestagswahlkampf und von der künftigen Bundesregierung.
An der Verabschiedung dieser Resolution beteiligen sich die Beauftragten folgender Länder:
-
Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
-
Diana Gonzalez Olivo, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
-
Nadezhda Milanova, Migrations- und Integrationsbeauftragte des Landes Bremen
-
Jana Michael, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
-
Deniz Kurku, Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe
-
Miguel Vicente, Beauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz für Migration und Integration
-
Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt
-
Doris Kratz-Hinrichsen, Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein
-
Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge
Zudem beteiligte sich die Beauftragte des Bundes: Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration