Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung einer Beratungsstelle für von kumulativer Diskriminierung betroffene Menschen aus Drittstaaten

Für von kumulativer Diskriminierung betroffene Menschen aus Drittstaaten soll eine Beratungsstelle eingerichtet werden. Aktuell wird über ein Interessenbekundungsverfahren ein Träger gesucht.

Die Beratungsstelle bietet eine zielgruppenspezifische Beratung für Personen an, die von kontinuierlicher Benachteiligung und Ausgrenzung betroffen sind, insbesondere schutzsuchende Rom*nja aus Drittstaaten.

Eine fundierte Fachexpertise in den folgenden Bereichen ist erforderlich:

  • Asylrecht mit einem besonderen Fokus auf kumulative Diskriminierung als asylrechtlicher Verfolgungsgrund;
  • Bleibeperspektiven außerhalb des Asylverfahrens, einschließlich im Kontext der Westbalkanregelung sowie des Chancen-Aufenthaltsrechtes;
  • Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Massenzustrom-Richtlinie.

Neben der Rechts- und Verfahrensberatung umfasst das Angebot eine niedrigschwellige Sozialberatung, da der Zugang zu Regelstrukturen für schutzsuchende Rom*nja aus Drittstaaten erschwert ist.

Frist für die Interessenbekundungen ist Freitag, 30.06.2023, 12.00 Uhr.

Detaillierte Informationen sind dem Dokument zu entnehmen.

  • Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung einer Beratungsstelle für von kumulativer Diskriminierung betroffene Menschen aus Drittstaaten im Asyl-, Migrations- und Sozialrecht sowie Sozialberatung

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