Seit mehr als 40 Jahren ist die aufenthaltsrechtliche Beratung ein wichtiger und gefragter Teil der Arbeit und des Angebots des Büros der Beauftragten. Ratsuchende Menschen kommen in teilweise sehr schwierigen Lebenslagen und mit großem Vertrauen in die Beratung. Die Mitarbeiter*innen sind fachlich versiert, sowohl in der Beratung als auch in der Umsetzung ministerieller Aufgaben. Sie kennen Fragen, Nöte und Ängste Ratsuchender und beraten vor Ort, telefonisch und auch digital.
Die Kooperationspartner*innen des Willkommenszentrums beraten ebenso vor Ort und in folgenden Bereichen:
- Erstberatung zu Arbeitsrecht (Arbeit und Leben e.V.)
- Beratung zu Berufsabschlüssen, zur Ausbildung, zur Umschulung, zur Nachqualifizierung (Arbeit und Bildung e.V.)
- Beratung zu Bildung und Beruf (GesBiT mbH)
- Beratung zur Existenzgründung und Selbstständigkeit (GUWBI e.V.)
- Beratung für Studierende (Garantiefonds Hochschule: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V., Arbeiterwohlfahrt e.V., Caritas)
- Beratung zu Arbeit und Ausbildung für EU-Bürger*innen (EURES)
- Anerkennungsberatung zu ausländischen Abschlüssen (IQ-Netzwerk: Club Dialog e.V., Türkischer Bund Berlin Brandenburg e.V., La Red e.V.)
- Beratung zur Arbeitssuche (JobPoint)
- Rechts- und Berufsberatung (Bridge – Netzwerke für Bleiberecht)
Das Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration. Es bündelt seit 2021 die Kompetenzen der seit 1981 bei der Beauftragten angesiedelten Beratungsstelle und des 2016 gegründeten Willkommenszentrums.
Mehr über das Beratungsangebot erfahren Sie hier: www.berlin.de/willkommenszentrum