Die Arbeitsgruppen werden je nach Bedarf monatlich, viertel- oder halbjährlich einberufen.
Durch diese soll die rechtzeitige Beteiligung von Betroffenen zur Findung von sachgerechten Lösungen für die vielfältigen Problemlagen in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, Fehlentwicklungen verhindert und nicht zuletzt den Partizipationsanspruch von Menschen mit Behinderung mit dem praktischen Nutzen für die beteiligten Verwaltungen, Verkehrsträger etc. verbinden.
Ziel der Arbeit ist ein rechtzeitigeres Erkennen von Handlungsnotwendigkeiten sowie einen besseren Informationsfluss zwischen den Verwaltungen und dem LfB-Bereich sowie eine schnellere und bessere Konsensfindung unter direkter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen sowie rechtzeitige Beteiligung von Betroffenen. Bei einem guten Funktionieren der Arbeitsgruppen sollte es möglich sein, Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen vielfach im direkten Gespräch zwischen den Betroffenen zu klären und auszuräumen.
Mit den Arbeitsgruppen wird auch die Verpflichtung aus Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention zur engen Konsultation und aktiven Beteiligung erfüllt.
Die Arbeitsgruppen werden von der jeweiligen Senatsverwaltung einberufen und geleitet.
In allen Arbeitsgruppen sind, neben den durch den Landesbeirat entsandten hier benannten Personen, regelmäßig der Landesbeauftragte, eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Kreis der bezirklichen Beauftragten und dem Fachbereich Behindertenpolitik der Senatssozialverwaltung vertreten.
Es besteht die Möglichkeit, dass durch die jeweiligen Senatsverwaltungen Mitglieder und Gäste zu den Arbeitsgruppen hinzukommen bzw. eingeladen werden, die der Geschäftsstelle nicht bekannt sind.
Anmerkung: berufene Mitglieder des Landesbeirats sind im Folgenden in Fettdruck aufgeführt