Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben und Ziele des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, wie er organisiert ist und auf welchen Grundlagen er agiert.
Aufgaben und Ziele
Aufgaben, Ziele und Zuständigkeiten des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen
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Grundlage
Die Rechtlichen Grundlagen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen sowie die Wahl- und Geschäftsordnung
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Mitgliederliste
Mitgliederliste des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen mit Adressen und Links
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Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen und Gremien des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen bei den Senatsverwaltungen.
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Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen in den Senatsverwaltungen
§ 32 des Landesgleichstellungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit des außerordentlichen Klagerechts für Vereine/Verbände mit einem Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Wenn die öffentliche Verwaltung gegen das Diskriminierungsverbot oder die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit verstößt kann geklagt werden.
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