Für Menschen mit Behinderungen, die erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, gibt es in Berlin einen besonderen Fahrdienst, der für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung genutzt werden kann.
Die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes ist seit dem 31. Juli 2001 in Kraft (GVBl. S. 322) und wurde zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.09.2015 (GVBl. S. 349 vom 29.09.2015).
Fahrdienst WirMobil - Härtefallkommission
Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
Raum E 010