Die Gebietsreferentinnen und Gebietsreferenten der Bau- und Kunstdenkmalpflege werden von den Unteren Denkmalschutzbehörden (Bezirksämtern) im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt. In der Regel ist eine Gebietsreferentin bzw. ein Gebietsreferent für mehrere der zwölf Berliner Bezirke zuständig.
Des Weiteren kümmert sich die Abteilung für Bau- und Kunstdenkmalpflege um das Verfassen von gutachterlichen Stellungnahmen und Rundschreiben zur Denkmalpflege. Die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung wirken an Konservierungs- und Finanzierungskonzepten mit.