Gemäß dem Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24.04.1995 nimmt das Landesdenkmalamt Berlin unter der Leitung von Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut und dem ständigen Vertreter des Landesarchäologen Dr. Sebastian Heber bezirksübergreifend denkmalpflegerische Fachaufgaben im Land Berlin wahr.
Das Landesdenkmalamt ist als Fachbehörde für alle Fachfragen der Bau-, Kunst-, Garten- und städtebaulichen Denkmalpflege sowie der Archäologie zuständig. Die Aufgaben der Erforschung, Bewertung, Inventarisierung, Unterschutzstellung und Eintragung von Denkmalen sowie die Führung der Denkmalliste / Denkmalkarte werden hier wahrgenommen. Weitere Zielsetzung ist die Wissensvermittlung zu Denkmalpflegethemen mithilfe von zahlreichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen.
Die Unteren Denkmalschutzbehörden holen im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren das Einvernehmen des Landesdenkmalamtes ein. Für denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren zu Bauten von hauptstädtischer Bedeutung, die von Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern oder diplomatischen und konsularischen Vertretungen genutzt werden, ist das Landesdenkmalamt allein zuständige Behörde.
Das Landesdenkmalamt entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen und erteilt Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG). Als Träger öffentlicher Belange vertritt das Landesdenkmalamt die Belange der Denkmalpflege bei allen öffentlichen Planungen und Baumaßnahmen. Es erstellt Gutachten, berät und unterstützt Denkmaleigentümer bei geplanten Bau- und Restaurierungsmaßnahmen und bietet weiteren Behörden und Institutionen Expertise in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege.