Erläuterung zur Denkmalliste

Im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzgesetz Berlin hat das Landesdenkmalamt Berlin die nachrichtliche Denkmalliste als aktuelles Verzeichnis der gegenwärtig bekannten Denkmalbereiche sowie der Bau-, Garten- und Bodendenkmale erarbeitet. Diese Denkmalliste wurde erstmals am 28. September 1995 und zuletzt am 14. Juni 2001 im Amtsblatt für Berlin bekanntgemacht.

Die jeweils aktuelle Liste ist einzusehen unter

Die nach den 12 Berliner Bezirken geordnete Denkmalliste ist entsprechend § 2 DSchG Bln untergliedert nach Denkmalbereichen im Sinne von Ensembles und im Sinne von Gesamtanlagen, Baudenkmalen, Gartendenkmalen und Bodendenkmalen.

Denkmalbereiche (Ensembles)

Bei Denkmalbereichen (Ensembles) in Form eines Ensembles handelt es sich um eine historisch oder städtebaulich-gestalterische gewachsene Einheit der baulichen Anlagen mit einem sich daraus ergebenden gesteigerten Zeugniswert für bestimmte geschichtliche Entwicklungen oder städtebauliche Gegebenheiten an einem Ort, wie etwa bei einer historisch gewachsenen Dorfanlage, einem Ortszentrum oder Stadtviertel. Häufig umfassen Ensembles auch Bauten oder Flächen, die für sich allein kein (Einzel)Denkmal sind, jedoch als Bestandteile des Ensembles ebenfalls Denkmaleigenschaft besitzen. Mitunter sind am Ende der Ensemblepositionen aus dem Ensemble, d. h. aus der Denkmaleigenschaft ausgenommene Objekte, als so genannte nicht konstituierende Bestandteile aufgeführt. Sie befinden sich regelmäßig in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals.

Denkmalbereiche (Gesamtanlagen)

Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) sind Mehrheiten baulicher Anlagen, die durch einen inneren Funktionszusammenhang gekennzeichnet sind und in der Regel aus konzeptionell in einem Zug geplanten und errichteten (Einzel)Denkmalen bestehen. Zu Gesamtanlagen zählen beispielsweise Siedlungen, Wohnanlagen oder Schulkomplexe.

Baudenkmale

Baudenkmale sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden. Zu den Baudenkmalen kann die gesamte Bebauung auf einem Grundstück zählen, zum Beispiel Villa mit Gartenhaus, Verwaltungsgebäude mit Hofanlage oder dergleichen. Baudenkmale sind oftmals Bestandteile von Denkmalbereichen (ohne in jedem Einzelfall nochmals unter der Kategorie Baudenkmale aufgeführt zu sein).

Gartendenkmale

Gartendenkmale sind Grünanlagen, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung. Zu einem Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden. Sie können bauliche Anlagen einschließen und Bestandteile von Denkmalbereichen sein.

Bodendenkmale

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befunden haben. Da die Denkmaleigenschaft dieser Sachen ohne deren Ergrabung häufig nicht festgestellt werden kann, enthält die Liste nur diejenigen Objekte (z. B. Siedlungsstellen, Kellergewölbe, Fundamente von Kirchen und Burganlagen), die aufgrund wissenschaftlicher Beweisführung mit der erforderlichen Gewißheit Bodendenkmale sind.

Ein (D) am Ende einer Listenposition kennzeichnet die Denkmale, die bereits vor dem 7. Mai 1995 (nach DSchG Bln, 1977) ins Baudenkmalbuch eingetragen waren oder als eingetragen galten.

Kann einem Denkmal keine Adresse zugeordnet werden, steht es möglicherweise unter seinem Namen in der Liste.