Im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzgesetz Berlin hat das Landesdenkmalamt Berlin die nachrichtliche Denkmalliste als aktuelles Verzeichnis der gegenwärtig bekannten Denkmalbereiche sowie der Bau-, Garten- und Bodendenkmale erarbeitet. Diese Denkmalliste wurde erstmals am 28. September 1995 und zuletzt am 14. Juni 2001 im Amtsblatt für Berlin bekanntgemacht.
Die jeweils aktuelle Liste ist einzusehen unterDie nach den 12 Berliner Bezirken geordnete Denkmalliste ist entsprechend § 2 DSchG Bln untergliedert nach Denkmalbereichen im Sinne von Ensembles und im Sinne von Gesamtanlagen, Baudenkmalen, Gartendenkmalen und Bodendenkmalen.