In der Kartierung sind die Denkmale gebäude- und parzellenscharf auf der Grundlage der Berliner Kartenwerke dargestellt. Die in den Kartenausprägungen nicht präzise darstellbaren Objekte werden durch ein Punktsymbol an dieser Stelle vertreten.
Denkmalliste und Denkmalkarte sind lebende Instrumente, die ständigen Veränderungen unterliegen. Eigentümer und sonstige Berechtigte sollten sich für eine aktuelle und rechtsverbindliche Schutzgutausweisung einzelner Positionen direkt an das Landesdenkmalamt wenden.
Für die Teile von Ensembles (blaue Nummern in der Denkmalliste) liegt bisher noch keine abgeschlossene gebäudescharfe Kartierung vor, an der Fertigstellung wird gearbeitet.