Gutsstraße

Vorfeldsicherung zum Groß-Glienicker See

Vorfeldsicherung zum Groß-Glienicker See

Vorfeldsicherung zum Groß-Glienicker See

Die Berliner Mauer in Spandau

Zur Denkmallandschaft Berliner Mauer zählt auch der an der südwestlichen Außengrenze zum einstigen Bezirk Potsdam hin gelegene Ort Groß Glienicke, der bis zum kleinen Gebietsaustausch im Dezember 2013 auf der Landesdenkmalliste von Brandenburg stand. Nun zählt ein Teil des einstigen Sperrgebietes der DDR Staatsgrenze zum Westberliner Bezirk Spandau.

Der Abschnitt liegt im Sperrgebiet zum Groß Glienicker See, der sich vor den eigentlichen Grenzanlagen im Grenzstreifen befindet. Ein etwa 90 Meter langer, ost-westlich geführter Abschnitt mit 71 Metallzaun-Feldern befindet sich im Uferbereich parallel zum See und gehört zum Land Brandenburg. Im Brandenburger Bereich befinden sich auch zwei Segmente der Beton-Grenzmauer. Ihr Aufbau aus U-Eisenprofil-Stützen und je drei eingeschobenen Betonplatten mit Beton-Wasserrohr-Abschluss charakterisiert diese als Grenzmauer der 2. Generation, wie sie nach 1965 erbaut wurde.

Ein nord-südlich verlaufender, etwa 60m langer Abschnitt der erhaltenen Streckmetall-Zaunanlage gehört nun zum Westberliner Bezirk Spandau. Dieses Kuriosum allein wäre ein Herausstellungsmerkmal, hier ist aber eine selten überlieferte Mauer der 1. Generation zu finden. Sie bilden seit 1961 die westliche Grundstücksgrenze der heutigen Grundstücke Gutsstraße 23 und 27. Die Mauer der 1. Generation besteht aus großen quadratischen Blockelementen, die speziell für eine Verwendung im Wohnungsbau entwickelt und produziert worden waren. Darauf folgten zwei aufgemauerte Lagen aus kleineren Hohlblocksteinen. Den Abschluss bildeten mit Stacheldraht bespannte Y-Abweiser als Übersteigschutz.

Alle Mauersegmente wurden bereits 2002 vom brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter Denkmalschutz gestellt, die Eintragung des Streckmetallzauns erfolgte 2009. Weiter südlich verlief die Staatsgrenze der DDR etwa mittig des Sees. An vielen Stellen gab es zusätzliche, vielgestaltige Einrichtungen, die sich unter dem Oberbegriff ‚Vorfeldsicherungen’ zusammenfassen lassen. Sie sollten vor allem an unübersichtlichen und problematischen Stellen den Zugang zum Grenzstreifen verhindern.