Bis 1948 war das Kammergericht Sitz des Alliierten Kontrollrates. Nachdem die sowjetischen Vertreter am 20. März 1948 den Kontrollrat verließen, kam es zur Spaltung der Stadt und zur Berlin-Blockade. Der Kontrollrat trat danach nicht mehr zusammen. Erst 1990 wurde er ein letztes Mal von Frankreich einberufen.
Das Kammergericht war von 1945-1994 außerdem die Zentrale der Alliierten Luftsicherheit, die täglich 24 Stunden lang den Berliner Flugverkehr überwachte (Berlin Air Safety Center). Auch der Internationale Militärgerichtshof trat hier am 18. Oktober 1945 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, wobei die weiteren Sitzungen in Nürnberg stattfanden (Nürnberger Prozesse).
Am 3. September 1971 wurde im Kammergericht das Viermächteabkommen über den Status Berlins (Berlin-Abkommen) unterzeichnet, das die Teilung der Stadt und ihre friedliche Koexistenz besiegelte. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 und dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Abkommens, in dem die Außenminister der vier Siegermächte Deutschland als souverän anerkannten, wurde das Gebäude von den Alliierten verlassen. Am 27. Februar 1991 übernahm es das Kammergericht Berlin und setzte es bis 1994 instand. Seit 1992 beherbergt es auch den Verfassungsgerichtshof Berlin.
Zahlreiche Spuren zeugen bis heute von der Nutzung durch die alliierten Besatzungsmächte: die vier Fahnenmasten an der Parkfassade, der Minutenzeiger der Uhr im Treppenhaus, der nach wie vor das von den US-Amerikanern angebrachte Seepferdchen-Symbol besitzt. Auch der Konferenztisch im Plenarsitzungssaal, die Portiersloge des von den Alliierten benutzten Eingangs, die Kücheneinrichtung der Luftsicherheitsbehörde, die Heizungsanlage, ein Aufzug und die originale schwarze Wandfarbe des von den Sowjets eingerichteten Kasinos blieben erhalten.