Das Großbauwerk Berliner Mauer war eine komplexe, sich kontinuierlich verändernde, immer undurchdringlicher werdende Barriere, die aus einem breiten Todesstreifen mit zahlreichen Sperr- und Überwachungselementen bestand.
Je nach Lage im Berliner Stadtgebiet variierte die Breite des Grenzstreifens. An exponierten Orten wie dem Potsdamer Platz dehnte sich der in der Regel rund 70 Meter breite Grenzstreifen auf bis zu 500 Metern aus. Auf Ost-Berliner Seite lag vor dem eigentlichen Grenzstreifen ein Sperrgebiet, in dem nur speziell autorisierte Personen wohnen beziehungsweise arbeiten durften. Den Übergang zum Sperrgebiet markierten viersprachige Schilder mit der Aufschrift Grenzgebiet – Betreten und Befahren verboten sowie rotweiße Absperrgeländer und Pfosten. In besonders unübersichtlichen Sperrgebieten befanden sich Elemente der sogenannten Vorfeldsicherung: Mauern, Zäune, Beleuchtungsanlagen, Fenstergitter oder Durchfahrtssperren in Form von Blumenkästen.
Die circa drei Meter hohe sogenannte Hinterlandsicherungsmauer bildete von Osten aus gesehen das erste feste Sperrelement des Grenzstreifens und verstellte zugleich die Sicht auf den Todesstreifen. Als “Erkennungszeichen” war die Ostseite der Hinterlandsicherungsmauer mit großen weißen Rechteckfeldern in grauer Rahmung angestrichen. Die zum Todesstreifen weisende Seite war weiß, damit sich Flüchtende in der Dunkelheit besser vor ihr abzeichneten. An einigen Abschnitten standen anstelle der Hinterlandsicherungsmauer Grenzsicherungszäune aus Streckmetall.
Das erste Element im Todesstreifen war der elektrische Grenzsignalzaun von zwei bis drei Metern Höhe, der bei Berührung Alarm auslöste. Seine elastische Konstruktion sollte das Übersteigen erschweren. Dem Signalzaun folgten unterschiedliche Flächensperren, wie Stahlspitzenmatten oder aus kreuzweise verschweißten Eisenbahnschienen bestehende Panzersperren. Dann kam ein zwei Meter breiter Kontrollstreifen, der so genannte K 2. Mit seiner geharkten Sandfläche diente er der Feststellung von Fluchtspuren, mancherorts befanden sich hier Hundelaufanlagen. Ungefähr in der Mitte des Grenzstreifens standen die Wachtürme, die eine freie Rundumsicht über das gesamte Gelände boten. Nach dem Grenzturmbereich folgte der Kolonnenweg aus Asphalt oder Betonplatten. Er diente als Verkehrsweg innerhalb des Grenzsystems, auf ihm patrouillierten die Grenzposten und wurden die Soldaten zu ihrem Postenabschnitt gebracht. Es schloss sich eine Lichttrasse aus Peitschenlampen an, die einen zweiten, sechs Meter breiten Kontrollstreifen – den K 6 – ausleuchteten. In manchen Abschnitten standen die Lampen bereits vor dem Kolonnenweg. Der K 6 bestand aus geharktem Sand und durfte nur von befugten Grenzsoldaten, in der Regel Offizierspatrouillen, betreten werden. Genau wie der K 2 diente auch der K 6 der Sicherung von Fluchtspuren. Durch diese konnte den diensthabenden Grenzsoldaten Nachlässigkeit nachgewiesen werden, was harte Strafen nach sich zog. Kurz vor der Grenzmauer lag der so genannte Kfz-Sperrgraben, der aufgrund der räumlichen Enge in Berlin oft durch Panzersperren ersetzt worden war. Sperrgraben und Panzersperren sollten den Grenzdurchbruch mit schweren Fahrzeugen verhindern.
Das vorderste Sperrelement, die Grenzmauer, war in Berlin eine rund vier Meter hohe Betonplattenwand mit Rundrohraufsatz. Sie war das letzte Hindernis für Flüchtende, diente vor allem aber auch dazu, die Einsicht von Westen in den Todesstreifen zu verstellen. Die Grenzmauer stand nicht direkt auf der Sektorengrenze, die identisch war mit den Stadtbezirksgrenzen. Das zwischen Sektorengrenze und Grenzmauer liegende Ost-Berliner Territorium hieß im Grenzerjargon “Feindwärtsgebiet”.
In den 28 Jahren zwischen Mauerbau (13. August 1961) und Mauerfall (9. November 1989) wurde die Grenzanlage ständig verändert, erweitert und “perfektioniert”. Zunächst riegelten Einsatzkräfte von Volks- und Grenzpolizei sowie Angehörige der DDR-Kampftruppen in der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 die innerstädtische Demarkationslinie mit Stacheldrahtbarrieren ab und begannen in den folgenden Tagen mit dem Aufbau der Mauer und des Grenzsystems. Diese erste Mauer um West-Berlin war ein zwei Meter hohes, grobes, aus unterschiedlichen Baumaterialien zusammengefügtes Bauwerk. Der Unterbau bestand aus großen quadratischen Blockelementen, die aus dem Wohnungsbau stammten. Oberhalb dieser Grundkonstruktion wurden kleinere Hohlblocksteine und abschließend lange Betonbalken aufgemauert. In die Betonbalken waren Y-förmige Eisenständer als Halterungen für den Stacheldraht eingelassen. Kurze Zeit später ersetzten an einigen Grenzabschnitten massive Betonsperren diese Mauer.
Ab Mitte der sechziger Jahre wurde eine neue Mauergeneration eingeführt, die das alte, sehr martialisch wirkende Bauwerk sukzessive ersetzte. Sie bestand aus zwischen H-förmigen Stahlbetonstützen aufgeschichteten Betonplatten. Ein rundes 0,40 Meter großes Betonrohr, das den oberen Abschluss der Mauer bildete, sollte das Überklettern erschweren.
Die letzte Mauergeneration, die so genannte Grenzmauer 75, wurde wie der Name sagt ab Mitte der siebziger Jahre errichtet und bestand aus rund 3,60 Meter hohen und 1,20 Meter breiten L-förmigen Stützwandelementen, die aus dem landwirtschaftlichen Silobau stammten. Auch sie schlossen nach oben mit einem runden Betonrohr ab. In den achtziger Jahren plante die DDR eine weitere “Verbesserung” des Grenzsystems. Die so genannte Grenzsicherungsanlage 90 sollte das bestehende Grenzsystem der Grenzmauer 75 elektronisch durch Sensoren, Infrarotschranken, Vibrations- und Signalmelder sowie automatische Suchscheinwerfer aufrüsten. Doch vor der Umsetzung dieser “High-Tech-Grenze” brachen der Staat und mit ihm seine Grenzbefestigungsanlagen zusammen.