Die Berliner Mauer war seit ihrer Errichtung 1961 viele Jahre lang der Ort, an dem sich die geopolitische Teilung Europas, Deutschlands und Berlins manifestierte. Die Menschen im Westteil der Stadt konnten diese Teilung buchstäblich mit den Händen greifen. Im Ostteil der Stadt verstellten hingegen Sperranlagen und Kontrollen im Vorfeld den Zugang zu den Grenzbauten. Aus diesem Grund ist das Bild der Grenze in der Erinnerung der ehemaligen Ostbürgerinnen und -bürger weniger eindeutig als die charakteristische Westansicht der zum Sinnbild für „die Mauer“ gewordenen Betonwand mit Asbestzementrohr.
Die Berliner Denkmalpflege engagiert sich seit 1990 für den Erhalt von Teilen des ehemaligen Grenzstreifens. Im Laufe der Jahre wurden Mauerabschnitte und Wachtürme unter Denkmalschutz gestellt. Der Schutz der Berliner Mauer stellt eine große Herausforderung für die Denkmalpflege dar. Die innerstädtische Grenze war mit leidvollen Erinnerungen belastet und stieß aufgrund ihres geringen Alterswertes sowie ruinösen Zustandes auf breite Ablehnung. Die Vermittlung ihrer Bedeutung und somit ihres Denkmalwertes war und ist besonders anspruchsvoll.
Erste Unterschutzstellungen erfolgten bereits 1990/91 gegen teils erbitterte Kritik aus der Öffentlichkeit und dem politischen Raum. Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 war die Freude und Erleichterung über das Ende der Teilung allgegenwärtig und das öffentliche Verständnis für den Erhalt von Sachzeugnissen der Grenzanlage unter den Betroffenen gering. Als Symbol der 40-jährigen Ost-West-Teilung und der menschenrechtsfeindlichen Politik der DDR sollte die Mauer möglichst schnell aus der Sicht- und Erlebbarkeit getilgt werden. Es sollte „zusammenwachsen, was zusammengehört“ (Willy Brandt) und das historische Unrecht durch eine Neunutzung und Bebauung der Mauergrundstücke wieder gut gemacht werden. Im Wettstreit mit politischen und ökonomischen Interessen hatte der historische Grenzstreifen nur ausnahmsweise eine Erhaltungschance. Der spontane Wunsch, das Schandmal der deutschen Teilung zu entfernen, und später auch Verwertungsinteressen, die den ehemaligen
Mauergrundstücken galten, führten zur weitgehenden Demontage der Sperranlagen.
Seit einigen Jahren äußern Interessierte verstärkt den Wunsch, dass das heutige Berliner Stadtbild auch Auskunft über die Geschichte der geteilten Stadt geben soll. Die Forderung, die Erinnerung an die Teilung und deren Überwindung wach zu halten, findet immer mehr Zustimmung. Politikerinnen und Politiker bedauern den fast spurlosen Verlust der Mauer, es entstanden Vorschläge für die Markierung des vormaligen Grenzverlaufs und Ausstellungen sowie Kunstaktionen thematisieren den ehemaligen Grenzraum und seine Übergänge.
Aus Anlass des 40. Jahrestages des Mauerbaus vom 13. August 1961 stellte das Landesdenkmalamt 2001 weitere erhaltene Mauerteile unter Denkmalschutz. Die damals für Denkmalschutz zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragte den Lehrstuhl für Denkmalpflege der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus mit der Erstellung einer systematischen Dokumentation der erhaltenen Reste und Spuren der innerstädtischen Mauer und Grenzanlagen. Auf Grundlage dieser flächendeckenden Erfassung und Empfehlungen des Landesdenkmalrates trug das Landesdenkmalamt Berlin weitere bedeutende Mauerabschnitte und Mauerelemente in die Denkmalliste ein. Die Bemühungen, die erhaltenen Zeugnisse der Berliner Mauer in ihrer Vollständigkeit unter Schutz zu stellen, dauern bis heute an.
Als authentische Zeugnisse können denkmalgeschützte Mauerteile am besten an die 28-jährige Teilung der Stadt und an die mit den Grenzanlagen verbundene Unmenschlichkeit des Systems erinnern. Gemeinsam mit weiteren Resten und Spuren der Grenzanlage, wie vereinzelten Abschnitten des Kolonnenwegs, erhaltenen Peitschenlampen oder Absperrohren, erinnern die denkmalgeschützten Mauerabschnitte und Wachtürme aber auch an das Glück und die Freude über das Ende der Teilung und den Fall des Eisernen Vorhangs.