Die Bodendenkmalpflege im Landesdenkmalamt nimmt die im Denkmalschutzgesetz verankerten Aufgaben in Bezug auf die archäologischen Denkmale wahr. Das Zeitspektrum reicht von der ersten Besiedelung des Spreetales bis in die jüngere Vergangenheit.
Ein Arbeitsschwerpunkt liegt bei Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Fachaufsicht von Rettungsgrabungen. Es gilt das gesetzlich verankerte Verursacherprinzip. Zum großen Teil werden archäologische Grabungen durch archäologische Grabungsfachfirmen bzw. freischaffende Archäologinnen und Archäologen durchgeführt. Der vom Landesdenkmalamt Berlin herausgegebene, fortgeschriebene und für zwei Jahre geltende Grabungsstandard enthält die Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung archäologischer Grabungen.
Für die geborgenen Funde gilt das große Schatzregal, wonach sie mit ihrer Entdeckung (und Bewertung) Eigentum des Landes Berlin werden. Funde oder archäologisch relevante Strukturen sollten umgehend dem Landesdenkmalamt (Abt. Bodendenkmalpflege) gemeldet werden, um die entsprechende Fundstelle zu schützen und die Information in unserem Archiv zu speichern. Dazu kann das Formular zur Fundmeldung (siehe unten) heruntergeladen und ausgefüllt werden, um alle wichtigen Informationen zu erfassen.
Das Museum für Vor-und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin lagert die Funde zentral und leiht sie an öffentliche Museen für Ausstellungszwecke aus. Der Direktor des Museums, Prof. Dr. Matthias Wemhoff, ist zugleich der Berliner Landesarchäologe.
Im Jahre 2011 hat die Bodendenkmalpflege das Ehrenamt in Berlin neu belebt.