Unter dem Begriff Gleichstellung verstehen verschiedene Menschen verschiedene Dinge.
Gleichstellung meint, dass im Prinzip gleichzubehandelnde Bevölkerungsgruppen, Maßnahmen zur Angleichung der Lebenssituationen erfahren. Zum Beispiel Frauen und Männer.
Gleichbehandlung meint, dass Maßnahmen zur Angleichung benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in allen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderung, erfolgen. Mitunter ist auch die Rede von der Gleichstellung von Altersphasen, im Sinne der Bekämpfung von Altersdiskriminierung.
Gleichstellung hier, auf der Internetseite der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, ist im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes zu fassen. Abgeleitet vom Grundgesetz verlangt der § 21 des Landesgleichstellungsgesetzes, dass die Bezirke Berlins eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen, die sich um den Verfassungsauftrag der Gleichstellung der Geschlechter kümmert.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein sehr interessantes Thema.
Wir empfehlen zum Einstieg, sich mit dem Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vertraut zu machen.
Gleichstellung
Inhaltsverzeichnis
Sprecherinnen der LAG
Julia Selge
BA Tempelhof-Schöneberg
Maja Loeffler
BA Marzahn-Hellersdorf