Kunst und Kultur im Stadtraum
Öffentlicher Raum ist eine Voraussetzung für städtisches Zusammenleben. Er bietet Platz für unterschiedliche Nutzungen und Interessengruppen. Dazu gehören auch Kunst und Kultur im Stadtraum, die einen Beitrag zu seiner ästhetischen und diskursiven Wirkung leisten können.
Die komplexen Anforderungen an den öffentlichen Raum werden unter Berücksichtigung zahlreicher Belange wie Straßenflächennutzung, Lärmschutz, Flora und Fauna oder Denkmalschutz umgesetzt. Der damit verbundene rechtliche Rahmen sieht die Nutzung des öffentlichen Raums mit einer Ausnahmegenehmigung in Form einer Sondernutzungserlaubnis vor.
Für die Realisierung von temporären kulturellen und künstlerischen Vorhaben im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte von Berlin muss deshalb ein Antrag auf Sondernutzung gestellt werden bei der Genehmigungsbehörde, dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Mitte von Berlin:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Kontakt: sga@ba-mitte.berlin.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Straßen- und Grünflächenamts.
Die fachliche Beratung zum Antrag auf Sondernutzung für Kunst und Kultur im Stadtraum erfolgt durch das Sachgebiet Stadtkultur im Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte des Bezirksamts Mitte von Berlin.
Kontakt: stadtkultur@ba-mitte.berlin.de