Am 29. März 2022 hat der Senat von Berlin die Kommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“ einberufen. Die benannten Expertinnen und Experten hatten laut Senatsbeschluss den Auftrag, die Verfassungskonformität einer möglichen Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin, wie in dem Volksentscheid vom 26. September 2021 vorgesehen, zu untersuchen. Das beinhaltete die Benennung und rechtliche Bewertung denkbarer rechtssicherer Wege einer Vergesellschaftung. Der vorliegende Gesetzesvorschlag der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ wurde dabei berücksichtigt. Neben verfassungsrechtlichen Fragen sollten auch andere Rechtsbereiche und die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt sowie wohnungswirtschaftliche Fragen Eingang in die Kommissionsarbeit finden.
Konkret sollte die Kommission Stellung nehmen zu den Anforderungen an eine gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen im Rahmen einer möglichen Vergesellschaftung. Ferner sollte sie sich über die Frage der Entschädigung und ihrer Finanzierung äußern. Die Organisation der Bewirtschaftung vergesellschafteter Bestände war ebenfalls zu erörtern.
Die Beratungen der Kommission sollten zu möglichst einvernehmlichen Schlussfolgerungen führen. Von der Möglichkeit zur Formulierung von Sondervoten wurde in einzelnen Fragen jedoch Gebrauch gemacht.
Ihre Ergebnisse hat die Kommission in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht wurde am 28. Juni 2023 dem Senat übergeben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.