Behandlung

Das psychotherapeutische Konzept des Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist überwiegend kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet. Es werden aber auch tiefenpsychologisch orientierte Ansätze integriert. Die Behandlung der untergebrachten Personen erfolgt durch multiprofessionelle Teams. Jeder untergebrachten Person ist ein ärztlicher oder psychologischer Therapeut bzw. Therapeutin zugeordnet. Die Behandlung kann im Einzel- und im Gruppensetting erfolgen. Manualgeleitete Behandlungsprogramme wie z.B. „A strength-based Treatment for sexual Offenders“ nach Marshall, Sexualstraftäterbehandlung nach Berner, Briken und Hill, Rückfallprophylaxe-Gruppen, Metakognitives Training und Psychoedukation bei Psychose- und Abhängigkeitserkrankung sowie das „Reasoning and Rehabilitation Program“ (R&R Training), ein Behandlungsprogramm für Täter, kommen zum Einsatz.

Die Behandlung erfolgt je nach Notwendigkeit psychiatrisch-psychotherapeutisch und/oder medikamentös gestützt. Es wird nach dem Risk-Needs-Responsivity Prinzip gearbeitet, d. h., die Art und Intensität der Behandlung richtet sich nach dem von der untergebrachten Person ausgehenden Risiko, ihren kriminogenen Bedürfnissen und ihrer spezifischen Ansprechbarkeit unter Berücksichtigung von Lernstil, kulturellem Hintergrund, persönlichen Zielen usw.

Das Pflegepersonal arbeitet nach dem Bezugspflegesystem. Durch die psychiatrische Krankenpflege und die Ressourcen aktivierenden Maßnahmen sollen lebenspraktische und soziale Fertigkeiten sowie die Übernahme von Verantwortung für sich und andere gefördert werden.

Die Ergotherapie bietet neben stationsbezogener Ergotherapie auch Arbeitstherapie in verschiedenen handwerklichen Bereichen an. Kompetenzzentrierte, interaktionelle und ausdruckszentrierte Methoden kommen zur Anwendung. Grundsätzliches Anliegen ist die Verbesserung von psychischen Grundleistungsfunktionen, von Selbst- und Fremdwahrnehmung, kognitiven Funktionen und sozioemotionalen Kompetenzen.

Durch schulische Angebote können untergebrachte Personen individuell gefördert werden. Die Bildungsmaßnahmen reichen von der Verbesserung der Kulturtechniken bis hin zum Hauptschulabschluss. Eine berufliche Ausbildung auf dem freien Markt oder im geschützten Rahmen, abhängig vom Lockerungsstatus, kann ein durch die Einrichtung gefördertes Ziel sein.

Der Sozialdienst hilft den untergebrachten Personen bei der Regelung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Belange, insbesondere nach der Aufnahme im Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Sozialpädagogisches Fachwissen fließt in die Behandlungs- und Wiedereingliederungsplanung ein. Durch den Sozialdienst wird unter Einbeziehung der sozialrechtlichen Möglichkeiten und des erforderlichen Nachsorgebedarfs des Patienten ein geeignetes Entlassungssetting installiert.