Klimaschutz in Spandau - Handlungsrahmen

Im Jahr 2015 einigte sich auf der „Pariser Klimakonferenz“ (auch als COP 21 bezeichnet) die Staatengemeinschaft erstmals völkerrechtlich verbindlich darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg möglichst unter 1,5 °C zu halten, um die verheerendsten und voraussichtlich unumkehrbaren Folgen des Klimawandels zu verhindern. Diese Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde von 195 Staaten, darunter Deutschland und der EU, ratifiziert.

Eine gute Zusammenfassung der Inhalte sowie mehr Details dazu erhalten Sie beim Umweltbundesamt.

→ Welchen Einfluss hat das internationale Pariser Übereinkommen auf die Spandauer Politik und den bezirklichen Klimaschutz?

Wir stellen Ihnen folgend die verschiedenen politischen Ebenen vor – vom internationalen Europarecht über die Berliner Klimaziele bis zur lokalen Feststellung der Spandauer Klimanotlage auf Bezirksebene.

Welche politischen Reglungen gibt es auf EU-Ebene hinzu mehr Klimaschutz?

Nach dem Pariser Klimaübereinkommen der Vereinten Nationen richten sich die internationalen Vereinbarungen auf allen anderen Ebenen aus, so auch das Europarecht, die nächste Ebene der Verpflichtungen für Klimaschutz in Deutschland. Die Beschlüsse der EU bedeuten Handlungsverpflichtungen, die dann wiederum in deutsches Recht übersetzt werden müssen. Wesentliche Gesetze bzw. Richtlinien des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind das EU-Klimaschutzgesetz, das Maßnahmenpaket des europäischen Green Deal (Ziel: Klimaneutralität bis 2050), die EU-Anpassungsstrategie sowie einige im EU-“Fit For 55”-Paket (Ziele bis 2030) behandelten Richtlinien: Energieeffizienzrichtlinie, Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie.
Europäisches Klimagesetz

Um den Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris Rechnung zu tragen, beschloss die EU bzw. alle 27 Mitgliedsstaaten im Jahr 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Die detaillierten Ziele sowie den Stand der bisherigen Zielerreichung finden Sie übersichtlich zusammengefasst beim Umweltbundesamt.

Welche politischen Reglungen gibt es auf Bundesebene hinzu mehr Klimaschutz?

Das deutsche Recht bildet die zweite Ebene der Handlungsverpflichtungen, welches die europäischen Richtlinien auf nationalstaatlicher Ebene umsetzt und teilweise sogar verschärft. Auf Bundesebene geben sowohl das Grundgesetz als auch das Bundes-Klimaschutzgesetz und Klimaanpassungsgesetz wichtige Ziele vor und stecken den gesetzlichen Rahmen. Das Grundgesetz beinhaltet so u. a. den Artikel „Art. 20 (a) Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen […]“.

Der Zweck des Bundes-Klimaschutzgesetz ist es, „zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.“ Mit dem Klimaschutzgesetz wurden die im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Klimaschutz- und Sektorziele erstmals gesetzlich verankert: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 % unter den Vergleichswert des Jahres 1990 gemindert werden, bis 2040 um mindestens 88 %. Im Jahr 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der Paragraph 13 definiert den gesetzlichen Auftrag zu Umsetzung dieser Klimaschutzziele für Träger öffentlicher Aufgaben, wozu auch das Land Berlin sowie das Bezirksamt Spandau zählen. Eine Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes wurde im Frühjahr 2024 beschlossen.

Weitere für den Klimaschutz relevante Gesetze auf Bundesebene sind das im Januar 2024 in Kraft getretene novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG, u.a. mit Vorgaben zu Erneuerbare Energie-Heizungen in Neubauten und Mindeststandards für die Energieeffizienz) sowie das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) für die Errichtung der Ladeinfrastruktur.

Welche Gesetzlichen Ziele hat das Land Berlin festgesteckt?

Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und dies im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verankert. Dazu muss der Treibhausgasausstoß radikal verringert werden: bis 2030 um mindestens 70 Prozent (§ 3 EWG Bln, verglichen mit 1990), die Verwaltung muss bereits 2030 klimaneutral organisiert sein. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Darüber hinaus gibt es in Berlin weitere wichtige Gesetze wie das Mobilitätsgesetz Berlin (MobG BE), das wichtige Ziele für den emissionsreichen Sektor und die Mobilittätswende feststeckt.

Das Berliner Klimaschutzprogramm

Das Berliner Klimaschutzprogramm (BEK) ist das zentrale Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele und zur Berliner Anpassung an den Klimawandel.

Im BEK sind im Bereich Klimaschutz 7 Handlungsfelder mit insgesamt 71 Maßnahmen identifiziert, die der Senat und die Bezirke in den nächsten Jahren umsetzen sollen, um die CO ~2~-Emissionen zu verringern.

Im Handlungsfeld Energie kommt der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Mehr Details zu den einzelnen Handlungsfeldern finden Sie auf der Website der SenMVKU.

Die Arbeit der KlimaWerkstatt Spandau ist vorwiegend in den Handlungsfeldern „Konsum“ und „Übergeordnete Maßnahmen“ des BEK zu verorten. Maßnahmen, die von der KlimaWerkstatt Spandau, mitgetragen werden sind z.B. „K-2 Zielgruppenspezifische Beratungsangebote“ und Ü-3 Langfristige Klimabildungsförderung: Klimaprojekte und -inhalte vertiefen, ausweiten und verstetigen“. Als bezirkliche Einrichtung und Projekt der Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz vom Bezirksamt Spandau arbeitet sie aktiv zur Maßnahme „Ü-9 Bezirklicher Klimaschutz“.

Welche zusätzlichen gesetzlichen Regelungen hat der Bezirk Spandau hinzu mehr Klimaschutz festgesetzt? Und wer koordiniert die Umsetzung der Klimaschutzziele im Bezirk?

Klimanotlage – Beschluss Spandau

Das Bezirksamt Spandau hat m 05. Juli 2022 die Klimanotlage für Spandau festgestellt und ein umfassendes Klimaschutz-Maßnahmenpaket beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem die Einführung eines Klimachecks für politische Beschlüsse, die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts für Spandau mit Treibhausgasbilanz und Maßnahmen zur CO ~2~-Reduktion, eine klimaschonende Mobilität, eine effiziente und regenerative Energieversorgung bezirklicher Gebäude sowie die Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Grundlage für die Feststellung der Klimanotlage war ein BVV-Beschluss.

Den Spandauer Klimanotlagebeschluss vom 5. Juli 2022 finden Sie im Beschluss aus der 29. BA-Sitzung vom 05.07.2022.

  • Beschluss aus der 29. BA-Sitzung vom 05.07.2022

    Das Bezirksamt stellt für Spandau die Klimanotlage fest und beschließt ein Klimaschutz-Maßnahmenpaket zur konsequenten Reduktion seiner Treibhausgasemissionen.

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Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz von Bezirksamt Spandau

Das Team der Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz des Bezirksamts Spandau hat zur Aufgabe, nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Verwaltung zu verankern und somit die Umsetzung der Ziele des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) sowie des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 im Bezirk voranzubringen. Die Stabsstelle ist direkt dem Bezirksbürgermeister Frank Bewig zugeordnet. Mehr Infos, aktuelle Projekte sowie die Zuständigkeiten und Kontaktdaten zu allen Mitarbeiter:innen finden Sie auf ihrer Website. Ein aktuelles Großprojekt der Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz ist die Koordination der Erstellung des ersten bezirklichen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungskonzepts. Mehr Informationen zum Klimaschutzkonzept finden Sie auf folgender Unterseite.