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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
In jedem Bezirk ist ein Jugendamt zu errichten, das sich aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung zusammensetzt. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich gemäß § 71 SGB VIII mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe und tagt regelmäßig öffentlich. Weitere Informationen