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Kinderschutzkoordinatorin
Das seit 2012 verbindliche Bundeskinderschutzgesetz regelt Pflichten des Jugendamtes zur Abwendung von Gefahren für junge Menschen. Die Umsetzung von Standards, Sicherung von Qualität als auch die Weiterentwicklung von konkreten Maßnahmen stellt erheblich Anforderungen an die Koordination. Weitere Informationen