Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wirken im familiengerichtlichen Verfahren mit.
In diesen Verfahren kann es um Regelungen:
- zum Umgang oder des Aufenthaltes eines jungen Menschen,
- zur elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge,
- zur Zuweisung der Wohnung oder bei einer Gewaltschutzanordnung sowie
- bei Stiefkindadoption, Adoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
gehen.
Bei Trennungs- und Scheidungskonflikten ist es unsere Aufgabe, im Interesse der betroffenen Kinder, Eltern bei der Entwicklung von möglichen Lösungswegen und bei der Inanspruchnahme von Hilfen aktiv zu unterstützen.