Angebote und Leistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes und der Jugendberatung

Informieren

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informieren

  • über Rechte von Kindern, jungen Menschen und Eltern,
  • über Angebote von Beratungsstellen, Einrichtungen und Initiativen in Ihrer Nähe sowie
  • über öffentliche Hilfen für junge Menschen und Familien.
Beraten

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten

  • bei allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,
  • (werdenden) Eltern in ihrer Partnerschaft und elterlichen Kompetenz,
  • bei Trennung und Scheidung von Eltern als auch
  • in familiären Krisensituationen.
Vermittlung

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vermitteln

  • in Hilfen zur Erziehung oder andere Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII
  • und suchen zusammen mit den jungen Mensche und ihren Familien nach geeigneten Formen der Unterstützung sowohl
  • als ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfe.
In der Umsetzung von Leistungen und Hilfen ist die Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige Basis für das Gelingen. Zudem stehen Netzwerke aus den unterschiedlichen Professionen der:
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen,
  • medizinischen und psychologischen Beratungsstellen,
  • unterschiedlichen themen- und problemlagenorientierten Beratungsstellen oder
  • Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
    zur Verfügung.
Symbolbild Gruppe aus im Kreis angeordneten Spielfiguren

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter leisten Krisenunterstützung und Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung

  • wenn die Eltern verhindert sind oder plötzlich ausfallen,
  • junge Menschen nicht mehr bei ihren Eltern leben können oder auch
  • bei häuslicher Gewalt, körperlicher oder seelischer Misshandlung von Kindern und Jugendlichen.

Ziel ist es, mit den Eltern und den jungen Menschen auf eine Abwendung der Gefährdung oder Krise unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte, Kooperationspartner oder des Familiengerichts hinzuwirken.

Sorgerecht - Wortwolke

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wirken im familiengerichtlichen Verfahren mit.

In diesen Verfahren kann es um Regelungen:
  • zum Umgang oder des Aufenthaltes eines jungen Menschen,
  • zur elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge,
  • zur Zuweisung der Wohnung oder bei einer Gewaltschutzanordnung sowie
  • bei Stiefkindadoption, Adoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
    gehen.

Bei Trennungs- und Scheidungskonflikten ist es unsere Aufgabe, im Interesse der betroffenen Kinder, Eltern bei der Entwicklung von möglichen Lösungswegen und bei der Inanspruchnahme von Hilfen aktiv zu unterstützen.