Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

  • Wann muss ich meinen Antrag stellen?
    Sie können Ihren Antrag stellen, wenn:
    • Ihr Kind geboren ist
    • längstens 9 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn
    • mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn

    Anträge für die ergänzende Förderung und Betreuung für Einschüler:innen, geben Sie zusammen mit der Schulanmeldung in der Einzugsgrundschule ab.

    Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unseren Seiten:
  • Wo und wie kann ich meinen Antrag stellen?
    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    Sie finden die Kontaktmöglichkeiten auf der Seite Standort des Fachdienstes Kindertagesbetreuung.

  • Wie erhalte ich am schnellsten meinen Kita-Gutschein oder meinen Bedarfsbescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen?

    Am schnellsten erhalten Sie den Kita-Gutschein oder den Bedarfsbescheid, wenn Sie sich bei uns einen Termin buchen und mit vollständigen Unterlagen bei uns vorsprechen.

  • Welche Unterlagen benötige ich für einen Kita-Gutschein oder einen Bedarfsbescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen?

    Welche Unterlagen Sie benötigen, finden Sie auf unseren Seiten für Kita und ergänzende Förderung und Betreuung – eFöB (Hort).

  • Ich habe meine Unterlagen bereits eingereicht, wo finde ich den aktuellen Bearbeitungsstand?

    Den aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie auf der Seite der Gutscheinstelle. Bitte beachten Sie unsere Erläuterungen.

  • Wo kann ich einen Termin buchen?

    Um einen Termin zu buchen, nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.

  • Was ist eine aktuelle Arbeitsbescheinigung?

    Eine aktuelle Arbeitsbescheinigung ist ein aktuell unterschriebener Arbeitsvertrag, eine aktuell ausgestellte Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein älterer Arbeitsvertrag mit aktuellen Gehaltsabrechnungen der letzten Monate.

  • Wie erhöhe ich die Stunden meines Kita-Gutscheines oder Bedarfsbescheides für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen?
    Sie müssen einen neuen Antrag stellen:

    Bitte achten Sie darauf, alle benötigten Unterlagen vollständig einzureichen.

  • Wie reduziere ich die Stunden meines Kita-Gutscheines oder Bedarfsbescheides für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen?

    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiter:in.

  • Wie weise ich meine Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit nach?
    Ihre Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit können Sie zum Beispiel mit folgenden Unterlagen nachweisen:
    • kürzlich ausgestellte Gewerbeanmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • aktueller Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
    • Bescheinigung vom Steuerberater
    • aktuelle Aufträge
    • aktuelle Honorarverträge
    • Erklärung über die Selbstständigkeit (Das Formular finden Sie auf unserer Seite zu eFöB(Zur Seite ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)).)

    Die Erklärung über die Selbstständigkeit ist in jedem Fall erforderlich und muss beim ersten Nachweis mit Gewerbeanmeldung oder Schreiben vom Steuerberater etc. nachgewiesen werden.

  • Ich habe bereits einen Kita-Gutschein oder Bedarfsbescheid. Was mache ich damit?

    Kitagutschein einlösen

    Mit dem Kita-Gutschein können Sie einen Platz in der Kita oder Einrichtung der Kindertagespflege Ihrer Wahl in jedem Berliner Bezirk in Anspruch nehmen.

    Hierzu setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Kita in Verbindung und schließen dort den Vertrag.
    Informationen zum Ablauf in der Kindertagespflege finden Sie auf der Seite der Kindertagespflege.

    Bedarfbescheid einlösen

    Ihren Bedarfsbescheid können Sie wie folgt einlösen:
    • Schule in kommunaler Trägerschaft:
      Sie schließen den Vertrag im Jugendamt des Bezirks, in dem sich die Schule befindet. Befindet sich die Schule im Bezirk Pankow, können Sie den Vertrag bei uns schließen.
    • Privatschulen / Schulen mit Kooperationspartnern:
      Den Vertrag schließen Sie mit dem privaten Schulträger bzw. mit dem freien Träger. Legen Sie den Bedarfsbescheid für die Betreuung Ihres Kindes bei Vertragsschluss vor.
  • Wie lange ist mein Kita-Gutschein oder Bedarfsbescheid gültig?

    Kita-Gutschein

    Der Teilzeitgutschein (5 bis 7 Stunden) ist bis zur Einschulung gültig.
    Gutscheine für mehr als 7 Stunden sind bis zu 7 Monate nach Bewilligung gültig.

    Bedarfsbescheid

    Den Bedarfsbescheid können Sie jederzeit einlösen, wenn Sie für Ihr Kind die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule in Anspruch nehmen möchten.

  • An wen zahle ich die Verpflegungskosten für Kita und Kindertagespflege?

    Kita

    Die Verpflegungskosten in Höhe von derzeit 23,- Euro monatlich zahlen Sie an die Kita. Hierüber informiert Sie Ihre Kita.

    Kindertagespflege

    Die Verpflegungskosten in Höhe von derzeit 23,- Euro monatlich zahlen Sie an das Jugendamt. Hierüber informieren Sie die Mitarbeiterinnen des Bereichs Kindertagespflege.

  • An wen zahle ich die Kosten für die ergänzende Förderung und Betreuung?

    Kostenfreiheit

    Das Mittagessen in der Schule ist bis einschließlich der 6. Jahrgangsstufe kostenfrei.
    In den ersten drei Jahrgangsstufen ist auch die Betreuung und ergänzende Förderung (eFöB / Hort) kostenfrei.

    Schule in kommunaler Trägerschaft

    Ab der 4. Jahrgangsstufe werden Sie an den Kosten beteiligt.

    Die Kostenbeteiligung zahlen Sie monatlich an das Jugendamt. Hierüber informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Gutscheinstelle

    Privatschulen / Schulen mit Kooperationspartnern

    Die Kostenbeteiligung zahlen Sie an den Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung. Hierüber informiert Sie der Träger.

  • Was mache ich, wenn ich keinen Kitaplatz finde?

    Sie konnten keinen Kita-Platz zum gewünschten Beginn der Betreuung finden. Gern können Sie sich von den Kolleg:innen der Platzvermittlung unterstützen lassen. Sie benötigen einen gültigen Gutschein.

    Sie haben die Möglichkeit, unser Kontaktformular zu nutzen.

    Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an kitaplatzvermittlung@ba-pankow.berlin.de .

  • Kann der Kita-Gutschein nur in Pankow eingelöst werden?

    Der Kita-Gutschein kann in allen Berliner Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen eingelöst werden.

  • Das Einkommen meiner Familie verringert sich im laufenden Kalenderjahr. Was kann ich tun?

    Die Betreuung in der Kita und Kindertagespflegeeinrichtungen ist kostenfrei. Auch die ersten drei Jahrgangsstufen in der Schule sind kostenfrei.

    Ab der 4. Jahrgangsstufe werden Sie an den Kosten der ergänzenden Förderung und Betreuung in der Schule beteiligt.

    Wenn sich Ihr Einkommen verringert, sollten Sie uns informieren. Bitte füllen Sie die Erklärung zur Festsetzung der Kostenbeteiligung aus.

    Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt an die für Sie zuständige Sachbearbeiter:in in der Gutscheinstelle.

  • Ihr Kind hat eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder ist davon bedroht. Welche Unterstützung gibt es in der Kita oder in der Kindertagespflege?

    Kita

    Sie können einen Antrag auf den erweiterten Förderbedarf stellen. Bitte wenden Sie sich an den Teilhabefachbereich des Jugendamtes.

    Kindertagespflege

    Bitte sprechen Sie die Fachberaterinnen der Kindertagespflege an.