offene Forderungen
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Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Ihre Kostenbeteiligung nicht bezahlen können. Sie haben eine Mahnung erhalten und können diese nicht bezahlen? Wir klären mit Ihnen, wie Sie Ihre Zahlungsrückstände ausgleichen können.
Wenn eines Ihrer Kinder derzeit in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiter:in in der Gutscheinstelle.
Werden Ihre Kinder nicht mehr in einer Kindertageseinrichtung betreut und es bestehen noch offene Forderungen, wenden Sie sich an Frau Oelze.