Gehörlosen Eltern mit hörenden Kindern, welche eine Tageseinrichtung (Tagespflege) besuchen, muss die Teilhabe an Entscheidungen und wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindertageseinrichtung ermöglicht werden. Aus diesem Grund übernimmt auf Antrag der Eltern das örtlich zuständige Jugendamt die Kosten für Gebärdendolmetscher:innen-Leistungen für Elternabende, Entwicklungsgespräche o.ä.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung.