Brandenburg und andere Bundesländer

Karte von Deutschland mit Grenzen Bundesländern und Berlin markiert

Ein anderes Jugendamt ist zuständig

Ein anderes Jugendamt außerhalb Berlins ist für Ihr Kind zuständig. Wenn Ihr Kind eine Pankower Kindertageseinrichtung besuchen soll, benötigen wir einen Antrag.

Wir benötigen folgende Unterlagen:
  • schriftlicher, formloser Antrag der Personensorgeberechtigten mit Begründung
  • vom zuständigen Jugendamt:
    • den Bescheid über den Rechtsanspruch
    • den Bescheid über das Wunsch- und Wahlrecht
    • die Kostenübernahme

Ihr Kind soll außerhalb Berlins betreut werden

Das Jugendamt Pankow ist für Ihr Kind zuständig. Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb Berlins besuchen soll, benötigen wir einen Antrag.

Wir benötigen folgende Unterlagen:
  • schriftlicher, formloser Antrag der Personensorgeberechtigten mit Begründung
  • Neuanmeldung eines Förderbedarfs aufgrund einer bestehenden oder drohenden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihres Kindes
  • gültiger Gutschein für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes zum Einlösen in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege (Bedarfsbescheid nach §7 KitaFöG)
  • gültiger Bedarfsbescheid über die ergänzende Förderung und Betreuung an allgemeinbildenden Schulen

Ansprechperson

Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen an Frau Klocke .