+Kurzzeitpflege+
für Kinder und Jugendliche, deren Eltern zum Beispiel durch Krankheit, Kur oder Krisensituationen für eine begrenzte Zeit die Versorgung und Erziehung nicht selbst wahrnehmen können. Die befristete Vollzeitpflege ist auf 6 Monate begrenzt. Das soziale Umfeld und der Kontakt des Kindes zu seiner Familie sollen erhalten bleiben.
+Vollzeitpflege+
für Kinder und Jugendliche, die für lange Zeit oder dauerhaft die Geborgenheit einer Pflegefamilie benötigen und in ihrer Entwicklung häufig beeinträchtigt sind. Ziel der Hilfe ist die Integration des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen in einen familiären Rahmen, die Förderung seiner Entwicklung sowie die Sicherung der Beziehungskontinuität zu seiner Herkunftsfamilie entsprechend seines Hilfebedarfs.
+Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf+
für Kinder und Jugendliche mit erheblichen emotionalen, seelischen, kognitiven und/oder körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag, die besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigen. Der erweiterte Förderbedarf wird durch einen vom Jugendamt beauftragten Gutachter festgestellt. An die Pflegeeltern werden erweiterte Anforderungen in Bezug auf ihre Erziehungsleistung sowie die Qualität der Betreuung gestellt.