Die Berliner Jugendhilfe sichert in ihrer gesetzlichen Vorgabe zusätzliche sozialpädagogische Förderung in Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Beeinträchtigungen. Keinem Kind mit Beeinträchtigungen darf eine Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden.
In der Regel werden Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf in den Pankower Kindertageseinrichtungen in integrativen Kindergruppen betreut.
Eltern, deren Kind einen Bedarf an zusätzlicher sozialpädagogischer Förderung hat, können in Abstimmung mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung per E-Mail oder postalisch einen Antrag an die zuständigen Mitarbeiter:innen des Teams erweiterter Förderbedarfs des Teilhabefachbereiches des Jugendamtes Pankow stellen.
Für die Beantragung eines erhöhten Förderbedarfes (A-Status) kann das Formular im Downloadbereich verwendet werden.
Unsere E-Mails und die Postanschrift sind unter Kontakt aufgeführt.
Sollte die Förderung durch den erhöhten Förderbedarf (A-Status) jedoch nicht ausreichend für das Kind sein, kann ein wesentlich erhöhter Förderbedarf (B-Status) beantragt werden. Dieser Antrag kann mit dem unten stehenden Formular nur durch die Kindertageseinrichtung des Kindes an die Mitarbeiter:innen des Teams erweiterter Förderbedarf des Teilhabefachbereiches Jugend gestellt werden.
Die Zuerkennung eines wesentlich erhöhten Förderbedarfs an sozialpädagogischer Hilfe wird im Zusammenwirken von sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften und den Sozialpädagog:innen des Teilhabefachbereiches in einem Förderausschuss festgestellt.
Ziel der Förderung ist es, allen Kindern eine aktive Teilhabe am Kita-Alltag zu sichern und diese Teilhabe intensiv und individuell zu begleiten.
Hier finden Sie konkrete Informationen zum Verfahren: