Jugendförderplan & Region Pankow Zentrum + Nordwest

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  • 1. Jugendförderplan 01.01.2022 - 31.12.2025

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 01.2022

Erster Jugendförderplan für den Bezirk Pankow

Erster Jugendförderplan für den Bezirk Pankow
Im August 2021 wurde der erste Jugendförderplan für den Bezirk Pankow im Jugendhilfeausschuss verabschiedet, er hat eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025.

Grundlage ist die gesetzlichen Vorgaben des neuen Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes von 2020 (AG KHJG).

Auf Basis einer berlineinheitlichen Bedarfsermittlung werden dort aus landesweiten Vorgaben zu Umfang und Qualität, konkrete Maßnahmen zur Förderung von jungen Menschen in Einrichtungen und Projekten der Jugendarbeit dargestellt.

Folgende fachpolitische Schwerpunkte wurden mit dem KJHA Pankow abgestimmt:

  1. Die Jugendarbeit ist offen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diversität und Inklusion sind grundsätzliche Handlungsmaxime.
  2. Es wird angestrebt, eine regional ausgewogene Versorgung für alle in der Jugendarbeit zu berücksichtigenden Altersgruppen sicherzustellen.
  3. Gute Arbeitsbedingungen und Qualifizierung des Fachpersonals sind als Grundlage für die Qualität der Angebote sicherzustellen.
  4. Alle Pankower Angebote der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten geschlechtergerecht.
  5. Alle Angebote der Jugendarbeit in Pankow sind „Sichere Orte“ für Kinder und Jugendliche. Die Schutzkonzepte der Träger werden in einem ständigen Prozess weiterentwickelt.
  6. Für Orte im öffentlichen Raum, an denen sich Kinder & Jugendliche aufhalten, werden neue flexible Angebote der Jugendarbeit entwickelt.
  7. Beteiligung und politische Bildung sind verpflichtende Aufgaben aller Angebote der Jugendarbeit.
  8. Medienbildung und die Erweiterung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, sowie der pädagogischen Fachkräfte sind zentrale Bestandteile der Pankower Jugendarbeit. Der Jugendmedienschutz ist in allen Angeboten zu gewährleisten.
  9. Angebote der kulturellen Bildung sind wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit und zeichnen sich durch Vielfalt aus.
  10. Gesundheitsförderung, Bewegung und Sport sind elementare Handlungsfelder der Jugendarbeit und orientieren sich an den Bedarfen der Nutzer*innen in den Sozialräumen.
  11. Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit werden in die Angebote der Jugendarbeit integriert.

An der Bedarfsermittlung des Jugendförderplans haben wir junge Menschen im Rahmen einer online Befragung beteiligt. Der Bericht erscheint als Anlage mit dem Jugendförderplan.
Beteiligt an der Erstellung des Jugendförderplans waren außerdem Fachkräfte der Jugendarbeit, die Regionalrunden, die Koordination der Kinder- und Jugendbeteiligung, die AG‘n SGB VIII § 78, die Regionalsozialarbeiter der Jugendförderung und die Jugendhilfeplanung.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird im nächsten Jugendförderplan 2025 überprüft. Die Ergebnisse der bezirklichen Jugendförderpläne fließen in den Landesförderplan ein.

Karte mit den Standorten, Einrichtungen der Jugendarbeit

Es folgt eine Kartendarstellung. zur Teaserliste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen

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