Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Familienfördergesetz, wird bundesweit erstmalig in Berlin ein verbindlicher gesetzlicher Standard geschaffen, der die Relevanz der Familienbildung und Familienförderung deutlich betont und somit Familien in Berlin besser begleitet und unterstützt werden können. Die Angebote der Familienförderung richten sich an alle Familien ungeachtet ihrer familiären Situation, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft sowie der ökonomischen Lebensumstände in der Familie. (Quelle: https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/)
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie weitere Informationen zum Fachstandard Umfang und dem Rahmenkonzept für Qualität in der Familienförderung sowie das Konzept für Familienförderpläne auf Landes- und Bezirksebene.
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https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/